Katastralgemeinde Obermühlbach
| Obermühlbach (Katastralgemeinde) | ||
|---|---|---|
| Basisdaten | ||
| Pol. Bezirk, Bundesland | St. Veit an der Glan (SV), Kärnten | |
| Gerichtsbezirk | Sankt Veit an der Glan | |
| Pol. Gemeinde | Frauenstein | |
| Koordinaten | 46° 47′ 9″ N, 14° 21′ 5″ O | |
| Fläche d. KG | 10,63 km² (31. Dez. 2023) | |
| Statistische Kennzeichnung | ||
| Katastralgemeindenummer | 74519 | |
| Quelle: STAT: Ortsverzeichnis; BEV: GEONAM; KAGIS | ||
Die Katastralgemeinde Obermühlbach ist eine von acht Katastralgemeinden der Gemeinde Frauenstein im Bezirk St. Veit an der Glan in Kärnten, Österreich. Sie hat eine Fläche von 1.063,16 ha (Stand 31. Dezember 2023[1]) und umfasst somit gut 11 % der Fläche der Gemeinde Frauenstein. Am 1. Jänner 2024 lebten in der Katastralgemeinde 677 Personen, das entsprach etwa 19 % der Einwohnerzahl der gesamten Gemeinde.[2]
Die Katastralgemeinde gehört zum Sprengel des Vermessungsamtes Klagenfurt.
Lage
Die Katastralgemeinde Obermühlbach liegt in den Wimitzer Bergen. Sie grenzt im Norden an die Katastralgemeinde Dörfl, im Osten an die Katastralgemeinde Kraig, im Süden an die Katastralgemeinde St. Veit an der Glan, im Südwesten an die Katastralgemeinde Grasdorf und im Westen an die Katastralgemeinde Schaumboden.
Ortschaften
Auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Obermühlbach liegen die Ortschaften Dornhof, Gassing, Grassen, Hammergraben, Hintnausdorf, Obermühlbach und Zensweg, ein Teil der Ortschaft Frauenstein und ein kleiner Teil der Ortschaft Graßdorf
Am 1. April 2020 umfasste die Katastralgemeinde 290 Adressen.[3]
Vermessungsamt-Sprengel
Die Katastralgemeinde Obermühlbach gehört seit 1. Jänner 1998 zum Sprengel des Vermessungsamtes Klagenfurt. Davor war sie Teil des Sprengels des Vermessungsamtes St. Veit an der Glan.
Geschichte
Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Kärntner Steuergemeinden (später: Katastralgemeinden) gebildet und Steuerbezirken zugeordnet. Die Steuergemeinde Obermühlbach wurde Teil des Steuerbezirks Kraig und Nußberg. Die Größe der Katastralgemeinde Obermühlbach wurde 1854 mit 1849 Österreichischen Joch und 32 Klaftern (ca. 10,64 km², also etwa die heutige Größe) angegeben; damals lebten 270 Personen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde.[4]
Im Zuge der Reformen nach der Revolution 1848/49 wurden in Kärnten die Steuerbezirke aufgelöst und Ortsgemeinden bzw. politische Gemeinden gebildet, die jeweils das Gebiet einer oder mehrerer Steuergemeinden umfassten. Die Katastralgemeinde Obermühlbach kam an die politische Gemeinde Obermühlbach. Seit der Auflösung der Gemeinde Obermühlbach 1973 gehört die Katastralgemeinde Obermühlbach zur Gemeinde Frauenstein. Mit 1. Jänner 2015 gab es einen Gebietstausch zwischen den Gemeinden Frauenstein und St. Veit an der Glan: einige Grundstücke (bei Spitalgasse 27 und bei Parkgasse 22) kamen von der Katastralgemeinde Obermühlbach an die Katastralgemeinde St. Veit an der Glan, umgekehrt kamen einige Grundstücke am südwestlichen Ortsrand von Zensweg, beim Doppelsbichlerweg, von der Katastralgemeinde St. Veit an der Glan an die Katastralgemeinde Obermühlbach.
Die Katastralgemeinde Obermühlbach gehörte ab 1850 zum politischen Bezirk St. Veit an der Glan und zum Gerichtsbezirk Sankt Veit an der Glan. 1854 bis 1868 gehörte sie zum Gemischten Bezirk St. Veit. Seit der Reform 1868 ist sie wieder Teil des politischen Bezirks St. Veit an der Glan und des Gerichtsbezirks St. Veit an der Glan.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Regionalinformation 31.12.2023.zip, bev.gv.at (1.119 kB, 0003450398_100_Verwaltungseinheiten_KG_2023.csv); abgerufen am 20. Jänner 2025
- ↑ Statistik Austria: Bevölkerung am 01.01.2024 nach Katastralgemeinden.
- ↑ Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Österreichisches Adressregister, Stichtagsdaten vom 1.4.2020 (online)
- ↑ Landes-Regierungsblatt für das Kronland Herzogthum Kärnten. Jahrgang 1854, 2. Abteilung, IV. Stück. Klagenfurt 1854. S. 25.
- ↑ Joachim Adolf Walter: Die territoriale Entwicklung der Gerichtsbarkeit und Verwaltung in Kärnten, Krain und dem Küstenland zwischen 1848 und 2013. Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013.