Landgericht Pegnitz

Das Landgericht Pegnitz war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Pegnitz im heutigen Landkreis Bayreuth.

Geschichte

Im Jahr 1812 wurde ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung in Schnabelwaid errichtet. Das Landgericht Schnabelwaid wurde dem Mainkreis zugeschlagen. 1842 wurde der Sitz des Landgerichts nach Pegnitz verlegt und das Landgericht dementsprechend umbenannt.[1] Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wandelte man es in das Amtsgericht Pegnitz um.

Gemeinden

Im Landgericht Pegnitz gab es zunächst unverändert 19 Gemeinden:

Am 1. Oktober 1857 wurde Eichschlag nach Birk umgemeindet und es entstanden zugleich aus der Gemeinde Birk zwei Gemeinden:

  • Birk mit Amoslohe, Eichen, Eichhammer, Eichschlag, Fickmühle, Linhardshaus, Oberölschnitz, Reuthaus, Schmeerhaus, Seidelmühle, Tiefenthal, Unterölschnitz und Waizenleithe;
  • Neuhof mit Altenkünsberg, Haaghaus, Oberschwarzach, Tiefenthal und Unterschwarzach.

Die Gemeinde Birk wurde an das Landgericht Weidenberg abgegeben.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. W. Volkert: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, S. 609.
  2. Richard Winkler: Bayreuth – Stadt und Altlandkreis (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 30). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 1999, ISBN 3-7696-9696-4, S. 446, 498.