Landgericht Tirschenreuth

Das Landgericht Tirschenreuth war ein von 1806/8 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Tirschenreuth im heutigen Landkreis Tirschenreuth. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Der 1219 entstandene Fischhof lag in einer Insel im Oberen Stadtteich, der 1808 trockengelegt wurde und war bis 1548 im Besitz des Klosters Waldsassen und danach im Eigentum der pfälzischen Wittelsbacher, die das Gebäude als Residenz nutzten. Später diente die Anlage als Sommersitz der Äbte wieder klerikalen Zwecken.[1] Im Zuge der Säkularisation übernahm der Staat 1802 den Fischhof, der Sitz des Landgerichts wurde.

Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Tirschenreuth errichtet. Dieses wurde ursprünglich dem Naabkreis, 1810 aber dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war.

Bei der von König Ludwig I. veranlassten Gebietsreform vom 29. November 1837 erfolgte die Eingliederung in den Regenkreis derjenigen historisch oberpfälzischen Gebiete, die 1810 aus dem Naabkreis dem Mainkreis anheimgefallen waren.

1849 wurde aus Gemeinden der Landgerichte Kemnath, Neustadt an der Waldnaab, Waldsassen und Tirschenreuth das neue Landgericht Erbendorf gebildet.

Das Bezirksamt Tirschenreuth wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Tirschenreuth und Waldsassen gebildet.[2] Das Landgericht bestand bis 1879 als Gerichtsbehörde weiter.

Landrichter

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Geschichtliches über die Gerichtsgebäude. Amtsgericht Tirschenreuth, 13. Mai 2009, abgerufen am 10. Juli 2012.
  2. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 579.