Kreisgericht Reichenbach

Das Kreisgericht Reichenbach war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Reichenbach.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Reichenbach bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Reichenbach sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Reichenbach im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Reichenbach zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Schweidnitz. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und sieben Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 64.167.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Reichenbach aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Reichenbach mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz als Nachfolger gebildet.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 180, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat