Kreisgericht Neumarkt

Das Kreisgericht Neumarkt war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Neumarkt.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Neumarkt bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Neumarkt sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Neumarkt im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den größten Teil des Kreises Neumarkt zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Stadtgericht Breslau. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und sieben Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 51.268. Gerichtstage wurden in Fürstenau und Lissa gehalten.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Neumarkt aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Neumarkt in Schlesien mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Breslau als Nachfolger gebildet.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 179, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 453, Digitalisat