Kreisgericht Münsterberg

Das Kreisgericht Münsterberg war ein preußisches Kreisgericht in der 1815 errichteten Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Münsterberg.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Münsterberg bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Münsterberg sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Münsterberg im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Münsterberg zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Glatz. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und fünf Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 33.188.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Münsterberg aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Münsterberg mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz als Nachfolger gebildet.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 178, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 455, Digitalisat