Kreisgericht Ohlau

Das Kreisgericht Ohlau war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Ohlau.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Ohlau bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Ohlau sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Ohlau im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Ohlau zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Brieg. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und acht Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 53.544. Eine Gerichtskommissionen bestand in Wansen.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Ohlau aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Ohlau mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommission wurde in das Amtsgericht Wansen umgewandelt.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 180, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462 f., Digitalisat