Kreisgericht Jauer

Das Kreisgericht Jauer war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Jauer.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Jauer bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Jauer sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Jauer im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Jauer und den größten Teil des Kreises Schönau zuständig.

Das Gericht war Schwurgericht für die Kreisgerichte Jauer, Hirschberg, Landeshut und Striegau. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und acht Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 52.499. Eine Gerichtsdeputation mit drei Richtern bestand in Schönau.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Jauer aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Jauer mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommission wurde in das Amtsgericht Schönau an der Katzbach umgewandelt.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 176 f., Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462 f., Digitalisat