Kreisgericht Habelschwerdt

Das Kreisgericht Habelschwerdt war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Habelschwerdt.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Habelschwerdt bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Habelschwerdt sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Habelschwerdt im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Habelschwerdt zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Glatz. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und acht Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 58.317. Gerichtskommissionen wurden in Landeck und Mittelwalde eingerichtet. Gerichtstage wurden in Silberberg gehalten.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Habelschwerdt aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Habelschwerdt mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommissionen wurde in Amtsgerichte umgebildet (Amtsgericht Landeck und Amtsgericht Mittelwalde).[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 175, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454, Digitalisat