Kreisgericht Hirschberg

Das Kreisgericht Hirschberg war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Hirschberg.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Hirschberg bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Hirschberg sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Hirschberg im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Landkreis Hirschberg im Riesengebirge und einen Teil des Kreises Schönau zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Jauer. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und zehn Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 70.083. Gerichtskommissionen bestanden in Hermsdorf unterm Kynast und Schmiedeberg.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Hirschberg aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Hirschberg im Riesengebirge mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommissionen wurde in die Amtsgerichte (Amtsgericht Hermsdorf, Amtsgericht Schmiedeberg) umgewandelt.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 176, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462 f., Digitalisat