Kreisgericht Breslau

Das Kreisgericht Breslau war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Breslau (die nicht Teil des Sprengels war).

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Breslau bestanden bis 1849 ein königliches Land- und Stadtgericht, welches aber als Landgericht Breslau bezeichnet wurde, da die Stadt Breslau kreisfrei war, sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Breslau im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Landkreis Breslau und einen Teil des Kreises Neumarkt mit der Stadt Kanth zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Stadtgericht Breslau. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und 12 Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 83.919. Eine Gerichtskommission wurden in Kath eingerichtet.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Neumarkt aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Breslau mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Breslau als Nachfolger gebildet.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 173 f., Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 453, Digitalisat