Kreisgericht Frankenstein

Das Kreisgericht Frankenstein war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Frankenstein.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Frankenstein bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Frankenstein sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Frankenstein im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Frankenstein zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Glatz. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und acht Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 49.861. Eine Gerichtsdeputation bestand in Reichenstein. Gerichtstage wurden in Silberberg gehalten.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Frankenstein aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Frankenstein mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz als Nachfolger gebildet. In Reichenstein entstand das Amtsgericht Reichenstein als Nachfolger der Gerichtsdeputation.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 174, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454, Digitalisat