Amtsgericht Reichenbach (Eulengebirge)

Das Amtsgericht Reichenbach im Eulengebirge war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Reichenbach im Eulengebirge.

Geschichte

In Reichenbach im Eulengebirge bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Reichenbach. Das königlich preußische Amtsgericht Reichenbach im Eulengebirge wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Reichenbach im Eulengebirge. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Reichenbach.[1] Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Reichenbach im Eulengebirge. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Dzierżoniowie.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online