Kreisgericht Oels

Das Kreisgericht Oels war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Oels.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Oels bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Oels sowie viele Patrimonialgerichte, darunter das Fürstentumsgericht Oels.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Oels im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Oels zuständig.

Zuständiges Schwurgericht war das Stadtgericht Breslau. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und acht Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 62.803. Eine Gerichtskommission bestand in Bernstadt. Gerichtstage wurden in Hundsfeld gehalten.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Oels aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Oels mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oels als Nachfolger gebildet. In Bernstadt entstand das Amtsgericht Bernstadt als Nachfolger der Gerichtskommission.[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 179, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 465 f., Digitalisat