Kreisgericht Namslau
Das Kreisgericht Namslau war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Namslau.
Geschichte
In Bezirk des Kreisgerichts Namslau bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Namslau sowie viele Patrimonialgerichte.
1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Namslau im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Namslau zuständig.
Zuständiges Schwurgericht war das Kreisgericht Brieg. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und fünf Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 36.214. Gerichtstage wurden in Reichthal gehalten.[1]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Namslau aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Namslau mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oels als Nachfolger gebildet.[2]
Richter
- Eugen Balluseck (ab 1853)
Quellen
- Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
Einzelnachweise
- ↑ Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 178, Digitalisat
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 456 f., Digitalisat