Land- und Stadtgericht Hirschberg
Das Land- und Stadtgericht Hirschberg war ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Hirschberg.
Geschichte
Mit der preußischen Städteordnung von 1808 verloren die Magistrate ihre Funktion als Eingangsgerichte und es wurden staatliche Stadtgerichte eingerichtet. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurden die staatlichen Gerichte (Stadtgerichte und Justizämter) zu Land- und Stadtgerichten zusammengefasst. In Hirschberg entstand so das Land- und Stadtgericht Hirschberg. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Breslau.
Sein Sprengel umfasste die Städte Hirschberg mit 7083 Einwohnern und Kupferberg mit 681 Einwohnern (1837) und 6 Ortschaften mit 5366 Einwohnern, also zusammen 13.130 Gerichtseingesessene. Die Ortschaften waren: Cunnersdorf, Grunau, Hartau, Schwarzbach, Södrich und Straupitz. In Kupferberg wurden Gerichtstage gehalten. Am Gericht waren ein Direktor, zwei Richter, zwei Subalterne und zwei Unterbeamte beschäftigt. Es handelte sich um ein Gericht 1. Klasse, d. h. die drei Richter konnten als Spruchkörper gemeinsam Beschlüsse fassen.
Das Gericht hatte seinen Sitz in einem staatlichen Gebäude. Die Gefängniszellen befanden sich im städtischen Gefängnis.
1849 wurden einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Hirschberg entstand so das Kreisgericht Hirschberg.
Literatur
- W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 318 f., Digitalisat.