Land- und Stadtgericht Frankenstein
Das Land- und Stadtgericht Frankenstein war ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Frankenstein.
Geschichte
Mit der preußischen Städteordnung von 1808 verloren die Magistrate ihre Funktion als Eingangsgerichte und es wurden staatliche Stadtgerichte eingerichtet. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurden die staatlichen Gerichte (Stadtgerichte und Justizämter) zu Land- und Stadtgerichten zusammengefasst. In Frankenstein entstand so das Land- und Stadtgericht Frankenstein. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Breslau.
Sein Sprengel umfasste die Städte Frankenstein mit 5528 Einwohnern und Silberberg mit 961 Einwohnern (1837) und 12 Ortschaften mit 8003 Einwohnern, also zusammen 14.492 Gerichtseingesessene. Die Ortschaften waren: Frankenberg, Kolonie Harthe, Heinersdorf, Herzogswalde, Kunzendorf, Olberdorf, königlicher Anteil von Peterwitz, Zwrócona, Roschgrund, Schönwalde, Kolonie Schreibendorf und Zadel. In Silberberg wurden Gerichtstage gehalten. Am Gericht war ein Direktor, zwei Richter, vier Subalterne und drei Unterbeamte beschäftigt. Es handelte sich um ein Gericht 1. Klasse, d. h. die drei Richter konnten als Spruchkörper gemeinsam Beschlüsse fassen.
Das Gericht hatte seinen Sitz im teilweise im Rathaus, teilweise in einem Privathaus. Die Gefängniszellen befanden sich im städtischen Gefängnis.
1849 wurden einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Frankenstein entstand so das Kreisgericht Frankenstein.
Literatur
- W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 391, Digitalisat.