Oberamtsregierung Breslau
Die Oberamtsregierung Breslau war von 1742 bis 1808 eine von zwei, später drei Oberamtsregierungen, also höchster Gerichte auf Provinzialebene in der Provinz Schlesien.
Geschichte
Nach der Eroberung Schlesiens im Ersten Schlesischen Krieg hob der preußische König Friedrich der Große mit dem Notifikationspatent vom 17. Januar 1742 die bisherigen österreichischen landesherrlichen Gerichte auf. Anstelle dieser entstanden die Oberamtsregierung Breslau und die Oberamtsregierung Glogau.
Der Sprengel der Oberamtsregierung Breslau entsprach dem Bezirk der Kriegs- und Domänenkammer Breslau. Er umfasste damit auch die Fürstentümer Breslau, Schweidnitz, Jauer und Brieg, den Namslauschen Distrkt, die freien Standesherrschaften Wartenberg, Militsch und Goschütz und die Minder-Standesherrschaften Freyhan, Eulau und Neuschloß ohne das sogenannte Großburger Halt, welches dem Kammergericht zugeordnet blieb. Auch das preußische Oberschlesien und die Grafschaft Glatz gehörten zunächst zum Sprengel der Oberamtsregierung Breslau. Mit dem königlichen Notifikationspatent vom 29. Februar 1744 wurden diese Gebiete der neu gebildeten Oberamtsregierung Oppeln zugeordnet. Die Kriegs- und Domänenkammer Breslau wurde nicht geteilt und blieb für beide Gebiete zuständig. Mit den Oberamtsregierungen waren Konsistorien und später Kriminal- und Pupillenkollegien (also strafrechtliche Untersuchungsbehörden und Pupillenkollegien) verbunden. Mit Kabinettsorder vom 22. Dezember 1801 ging auch die Jurisdiktion über die Großburger Halt auf die Oberamtsregierung Breslau über.
Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- u. Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808[1] bestimmte, dass die unter verschiedenen Bezeichnungen wie Oberamtsregierung oder Hofgericht firmierenden obersten Gerichte jedes Landesteils künftig Ober-Landesgericht heißen sollten. Entsprechend wurde die Oberamtsregierung Breslau in das Oberlandesgericht Breslau umgewandelt.
Literatur
- W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Band 2, 1839, Digitalisat, S. 282 f.