Kreisgericht Villingen
Das Kreisgericht Villingen war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Villingen.
Geschichte
Bis 1864 war das Hofgericht Konstanz das zuständige Mittelgericht für Villingen. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden 11 Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Villingen für die Verwaltung und das Kreisgericht Villingen für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Villingen zuständig. Das Appellationsgericht für das Kreisgericht Villingen war das Kreis- und Hofgericht Konstanz.
Das Kreisgericht Villingen war für die Amtsgerichte Donaueschingen, Triberg und Villingen zuständig.[1] Das Kreisgericht war damit für 88 Gemeinden mit 65.592 Einwohnern zuständig.[2]
Bereits 1872 wurde das Kreisgericht Villingen aufgehoben. Die Amtsgerichte Donaueschingen und Villingen kamen zum Kreis- und Hofgericht Konstanz, das Amtsgericht Triberg zum Kreis- und Hofgericht Offenburg.[3]
Gebäude
Bereits am 15. Dezember 1846 schloss das Großherzogliche Justizministerium mit der Stadtgemeinde Villingen den Kaufvertrag über das Grundstück am „Niederthor“ mit einer Länge von 290 Fuß und einer Breite von 240 Fuß zum Bau eines Gerichtsgebäudes. Der Kaufpreis betrug 4000 Gulden. Am 25. Juli 1847 erfolgte die Grundsteinlegung. Dann verzögerte sich der Bau. Am 1. Oktober 1864 fand die Eröffnungsfeier statt.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der innneren Verwaltung betreffend vom; in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 299 f., Digitalisat.
- ↑ Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 181, Villingen&pg=PR6&printsec=frontcover.
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 8. Januar 1872, S. 8, online
- ↑ Geschichte des Amtsgerichts