Kreis- und Hofgericht Konstanz

Das Kreis- und Hofgericht Konstanz (zeitgenössisch: Kreis- und Hofgericht Constanz) war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Konstanz.

Geschichte

Für Konstanz war bis 1864 das Hofgericht Konstanz als Mittelgericht zuständig. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden 11 Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Konstanz für die Verwaltung und das Kreis- und Hofgericht Konstanz für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Konstanz zuständig. Fünf Kreisgerichte waren darüber hinaus Appellationsgerichte und trugen daher nicht den Namen Kreisgericht, sondern Kreis- und Hofgericht. Als Appellationsgericht war das Kreis- und Hofgericht Konstanz auch für den Sprengel der Kreisgerichte Villingen und Waldshut zuständig.

Der Appellationssenat entschied über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amts- und Kreisgerichte in Zivilsachen. In Strafsachen war das Kreis- und Hofgericht Konstanz Strafkammer und Schwurgerichtshof für den ganzen Appellationsgerichtsbezirk.

Die erste Instanz bildeten die Amtsgerichte. Oberste Instanz war das Oberhofgericht Mannheim mit Sitz in Bruchsal.

Im Bezirk des Kreis- und Hofgerichts Konstanz befanden sich folgende Amtsgerichte: Amtsgericht Konstanz, Amtsgericht Engen, Amtsgericht Meersburg, Amtsgericht Messkirch, Amtsgericht Pfullendorf, Amtsgericht Radolfszell, Amtsgericht Stockach und Amtsgericht Überlingen.[1] Das Kreis- und Hofgericht war damit für 474 Gemeinden mit 275.335 Einwohnern zuständig.[2]

1872 wurde das Kreisgericht Villingen aufgehoben. Die Amtsgerichte Donaueschingen und Villingen kamen zum Kreis- und Hofgericht Konstanz, das Amtsgericht Triberg zum Kreis- und Hofgericht Offenburg.[3]

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Kreis- und Hofgericht Konstanz wurde aufgehoben und das Landgericht Konstanz trat an seine Stelle.

Richter

Einzelnachweise

  1. Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden, 1865, S. 203 f., Digitalisat.
  2. Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 174, und Hofgericht Konstanz&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 8. Januar 1872, S. 8, online