Kreis- und Hofgericht Mannheim

Das Kreis- und Hofgericht Mannheim war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden.

Geschichte

In Mannheim bestand bis 1864 das Hofgericht Mannheim als Mittelgericht. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden 11 Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Kreis Mannheim für die Verwaltung und das Kreis- und Hofgericht Mannheim für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Mannheim zuständig. Fünf Kreisgerichte waren darüber hinaus Appellationsgerichte und trugen daher nicht den Namen Kreisgericht, sondern Kreis- und Hofgericht. Als Appellationsgericht war das Kreis- und Hofgericht Mannheim auch für die Sprengel der Kreisgerichte Heidelberg und Mosbach zuständig.

Der mit fünf Richtern besetzte Appellationssenat entschied über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amts- und Kreisgerichte in Zivilsachen sowie des Handelsgerichts Mannheim. Das Kreis- und Hofgericht Mannheim war auch Rheinschifffahrtsobergericht, also Rheinschifffahrtsgericht zweiter Instanz für das ganze Großherzogtum Baden. In Strafsachen war das Kreis- und Hofgericht Mannheim Strafkammer und Schwurgerichtshof für den ganzen Appellationsgerichtsbezirk. Das aus fünf Berufsrichtern und 12 Geschworenen bestehende Schwurgericht entschied einmal im Vierteljahr über die gesetzlich den Schwurgerichten zugewiesenen Taten.

Das Kreis- und Hofgericht Mannheim war Mittelgericht also zweite Instanz in den meisten Verfahren. Die erste Instanz bildeten die Amtsgerichte. Oberste Instanz war das Oberhofgericht Mannheim mit Sitz in Bruchsal.

Im Bezirk des Kreis- und Hofgerichts Mannheim befanden sich folgende Amtsgerichte: Amtsgericht Ladenburg (1872 aufgelöst und dem Amtsgericht Mannheim zugeordnet), Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Schwetzingen und Amtsgericht Weinheim.[1]

1872 wurde das Kreisgericht Heidelberg aufgelöst und sein Sprengel dem Kreis- und Hofgericht Mannheim zugeordnet.[2]

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Kreis- und Hofgericht Mannheim wurde aufgehoben und das Landgericht Mannheim trat an seine Stelle.

Sitz

Sitz war zunächst das Kaufhaus am Paradeplatz. Ab dem Jahr 1875 hatten alle Gerichte, also auch das Kreis- und Hofgericht Mannheim, den Sitz im Schloss Mannheim.

Richter

Präsidenten

Literatur

  • Holger Radke, Günter Zöbeley: Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Mannheim., S. 443 f., online (PDF)

Einzelnachweise

  1. Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden, 1865, S. 203 f., Digitalisat.
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 8. Januar 1872, S. 8, online