Kreisgericht Lörrach
Das Kreisgericht Lörrach war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Lörrach.
Geschichte
Bis 1864 war das Hofgericht Freiburg die zuständige Mittelinstanz für Lörrach. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet.[1] Für die kommunale Selbstverwaltung wurden elf Kreise geschaffen. Je Kreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Kreis Lörrach für die Verwaltung[2] und das Kreisgericht Lörrach für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Lörrach zuständig. Das Appellationsgericht für das Kreisgericht Lörrach war das Kreis- und Hofgericht Freiburg.
Das Kreisgericht Lörrach war für die Amtsgerichte Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim zuständig.[3] Das Kreisgericht Lörrach war gem. § 27 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung und gem. § 7 der Verordnung eine Mittelinstanz mit eingeschränkten Aufgaben und Zweite Instanz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Rekursgericht für die von den Amtsgerichten erlassenen Straferkenntnisse. Es war für 129 Gemeinden mit 90.523 Einwohnern zuständig.[4]
Bereits per 1. Mai 1872 wurde das Kreisgericht Lörrach wieder aufgehoben. Der Bezirk wurde dem Kreis- und Hofgericht Freiburg zugewiesen.[5]
Erster und einziger Kreisgerichtsdirektor war Carl Wilhelm von Stoesser.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Die Grundlage für die landesherrliche Verordnung vom 12. Juli 1864 bildete das Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 19. Mai 1864, das in den §§ 23–29 und 32 die Kreisgerichte regelte Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden, Nr. XVIII. vom 21. Mai 1864, S. 155–157, Google Digitalisat
- ↑ Die staatliche Verwaltung verblieb bei den Bezirksämtern.
- ↑ Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der innneren Verwaltung betreffend. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 294, 303, 312 Google Digitalisat.
- ↑ Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 182 Digitalisat der BLB Karlsruhe. Das Personal des Amtsgerichts Lörrach wird auf S. 195 des Staatshandbuchs aufgeführt. Für ein eigenes Gebäude des Kreisgerichts gibt es keine Hinweise und die geringe Zahl der Mitarbeiter (sieben) erscheint dies auch nicht zu rechtfertigen. Das 1865 eingeweihte neue Gerichtsgebäude war wohl für Amts- und Kreisgericht errichtet worden.
- ↑ Landesherrliche Verordnung. Einige Änderungen in der Organisation der Gerichte und Verwaltungsbehörden im Großherzogthum Baden betreffend. vom 5. Januar 1872. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden, Nr. II. vom 8. Januar 1872, S. 8 Google Digitalisat.
- ↑ Zur Person siehe Biografische Kurzinformation und Abdruck aus: Badische Biographien NF 3 (1990), 264-265