Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Konstanz.

Gerichtssitz und -bezirk

Gerichtssitz ist Villingen-Schwenningen. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen umfasst die Städte und Gemeinden Bad Dürrheim, Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Schonach im Schwarzwald, Triberg im Schwarzwald, Tuningen, Unterkirnach und Villingen-Schwenningen.

Gebäude

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen liegt am Rande der Altstadt von Villingen, dort, wo früher das Niedere Tor stand, in der Niederen Straße 94 (Hauptgebäude). Das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz.

Das Amtsgericht hat Nebengebäude in der Kronengasse 14 (Zivilabteilungen und Familienabteilungen), der Schwenninger Str. 2 (Betreuungsabteilung und Nachlassgericht) sowie in der Carlo-Schmid-Str. 7/9 (Grundbuchamt) und am Niederen Tor 3 (Außenstelle der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Konstanz).

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist das Landgericht Konstanz als nächsthöhere Instanz übergeordnet, in Familiensachen das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Geschichte

1857 wurden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz im Großherzogtum Baden voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Villingen entstand so das Amtsgericht Villingen. Es war dem Hofgericht Konstanz zugeordnet. Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt. Entsprechend wurden 11 Kreisgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Villingen wurde dem Kreisgericht Villingen zugeordnet. Das zuständige Appellationsgericht war das Kreis- und Hofgericht Konstanz.[2] Bereits 1872 wurde das Kreisgericht Villingen aufgehoben. Das Amtsgericht Villingen wurden nun dem Kreis- und Hofgericht Konstanz zugeordnet.[3]

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Amtsgericht Villingen kam nun zum Landgericht Konstanz. Mit der Gebietsreform in Baden-Württemberg wurde Villingen 1972 Teil der Stadt Villingen-Schwenningen und der Name des Amtsgerichts änderte sich entsprechend.

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der innneren Verwaltung betreffend vom; in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 299 f., Digitalisat.
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 8. Januar 1872, S. 8, online

Koordinaten: 48° 3′ 22,5″ N, 8° 27′ 40,2″ O