Kreisgericht Mosbach
Das Kreisgericht Mosbach war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Mosbach.
Geschichte
Bis 1864 war das Hofgericht Mannheim das zuständige Mittelgericht für Mosbach. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden elf Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Mosbach für die Verwaltung und das Kreisgericht Mosbach für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Mosbach zuständig. Das Appellationsgericht für das Kreisgericht Mosbach war das Kreis- und Hofgericht Mannheim.
Das Kreisgericht Mosbach war für die Amtsgerichte Adelsheim, Boxberg, Buchen, Eberbach, Gerlachsheim, Mosbach, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim zuständig.[1] Das Kreisgericht war damit für 243 Gemeinden mit 158.319 Einwohnern zuständig.[2]
Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Kreisgericht Mosbach wurde aufgehoben und das Landgericht Mosbach trat an seine Stelle.
Das Kreisgericht Mosbach hatte seinen Sitz in Gebäuden des ehemaligen Franziskanerkloster Mosbach.
Richter
- Friedrich Serger (Kreisgerichtsdirektor 1864–1869)
Einzelnachweise
- ↑ Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der innneren Verwaltung betreffend vom; in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 299 f., Digitalisat.
- ↑ Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 184, Mosbach&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.