Kreisgericht Waldshut

Das Kreisgericht Waldshut war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Waldshut.

Geschichte

Bis 1864 war das Hofgericht Freiburg das zuständige Mittelgericht für Waldshut. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden elf Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Waldshut für die Verwaltung und das Kreisgericht Waldshut für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Waldshuth zuständig. Das Appellationsgericht für das Kreisgericht Waldshut war das Kreis- und Hofgericht Freiburg.

Das Kreisgericht Waldshut war für die Amtsgerichte Bonndorf, Jestetten, Säckingen, St. Blasien und Waldshut zuständig.[1] Das Kreisgericht war damit für 167 Gemeinden mit 82.161 Einwohnern zuständig.[2]

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Kreisgericht Waldshut wurde aufgehoben und das Landgericht Waldshut trat an seine Stelle.

Einzelnachweise

  1. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der innneren Verwaltung betreffend vom; in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 299 f., Digitalisat.
  2. Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 182, Waldshut&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.