Kreis- und Hofgericht Karlsruhe

Das Kreis- und Hofgericht Karlsruhe (zeitgenössisch: Kreis- und Hofgericht Carlsruhe) war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Karlsruhe.

Geschichte

Für Karlsruhe war bis 1864 das Hofgericht Bruchsal als Mittelgericht zuständig. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden 11 Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Karlsruhe für die Verwaltung und das Kreis- und Hofgericht Karlsruhe für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Karlsruhe zuständig. Fünf Kreisgerichte waren darüber hinaus Appellationsgerichte und trugen daher nicht den Namen Kreisgericht, sondern Kreis- und Hofgericht.

Der Appellationssenat entschied über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amts- und Kreisgerichte in Zivilsachen. In Strafsachen war das Kreis- und Hofgericht Karlsruhe Strafkammer und Schwurgerichtshof für den ganzen Appellationsgerichtsbezirk.

Die erste Instanz bildeten die Amtsgerichte. Oberste Instanz war das Oberhofgericht Mannheim mit Sitz in Bruchsal.

Im Bezirk des Kreis- und Hofgerichts Karlsruhe befanden sich folgende Amtsgerichte: Amtsgericht Bretten, Amtsgericht Bruchsal, Amtsgericht Durlach, Amtsgericht Ettlingen, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Philippsburg und Amtsgericht Pforzheim.[1] Das Kreis- und Hofgericht war damit für 150 Gemeinden mit 223.753 Einwohnern zuständig.[2]

1872 wurde das Kreisgericht Baden aufgehoben. Aus seinem Sprengel kam Amtsgerichte Achern und Bühl zum Kreis- und Hofgericht Offenburg und die Amtsgerichte Baden und Rastatt zum Kreis- und Hofgericht Karlsruhe.[3]

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Kreis- und Hofgericht Karlsruhe wurde aufgehoben und das Landgericht Karlsruhe trat an seine Stelle.

Richter

Einzelnachweise

  1. Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden, 1865, S. 203 f., Digitalisat.
  2. Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 178, und Hofgericht Carlsruhe&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 8. Januar 1872, S. 8, online