Kreisgericht Baden
Das Kreisgericht Baden war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Baden.
Geschichte
Bis 1864 war das Hofgericht Bruchsal das zuständige Mittelgericht für Lörrach. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden elf Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Baden für die Verwaltung und das Kreisgericht Baden für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Baden zuständig. Das Appellationsgericht für das Kreisgericht Lörrach war das Kreis- und Hofgericht Bruchsal.
Das Kreisgericht Baden war für die Amtsgerichte Achern, Baden, Bühl, Gernsbach und Rastatt zuständig.[1] Das Kreisgericht war damit für 82 Gemeinden mit 120.270 Einwohnern (betrachtete man noch die Ausländer in der Bundesfestung Rastatt waren es 125.731 Gerichtseingesessene) zuständig.[2]
Bereits 1872 wurde das Kreisgericht Baden aufgehoben. Aus seinem Sprengel kam Amtsgerichte Achern und Bühl zum Kreis- und Hofgericht Offenburg und die Amtsgerichte Baden und Rastatt zum Kreis- und Hofgericht Karlsruhe.[3]
Richter
- Gustav von Rotteck (1868–1872)
Einzelnachweise
- ↑ Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der innneren Verwaltung betreffend vom; in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 299 f., Digitalisat.
- ↑ Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 183, Baden&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 8. Januar 1872, S. 8, online