Kreis Lörrach

Der Kreis Lörrach[1] war im Großherzogtum Baden und der Republik Baden ein Kreisverband der kommunalen Selbstverwaltung, der 1864 gegründet und 1939 aufgelöst wurde. 1939 wurde er mit dem ebenfalls aufgelösten staatlichen Bezirksamt Lörrach zum neuen Landkreis Lörrach zusammengefasst.

Geschichte

Die Neuordnungen der Bezirksämter 1924 (Auflösung des Bezirksamtes Schönau) und 1936/39 (Auflösung des Bezirksamtes Schopfheim) hatten jeweils auch Auswirkungen auf den Kreisverband Lörrach. Am 1. Oktober 1936 wurde das Bezirksamt Müllheim um die Gemeinden Bad Krozingen, Ballrechten, Bremgarten, Dottingen, Eschbach, Gallenweiler, Grißheim, Grunern, Heitersheim, Obermünstertal, Schlatt, Staufen, Sulzburg, Tunsel, Untermünstertal und Wettelbrunn des aufgelösten Bezirksamtes Staufen vergrößert,[2] womit diese Gemeinden auch vom Kreisverband Freiburg zum Kreisverband Lörrach wechselten.

1939 waren dann die Grenzen der bis dahin verbliebenen Bezirksämter Lörrach und Müllheim deckungsgleich mit den neu eingerichteten Landkreisen Lörrach und Müllheim.

Verhältnis Kreis zu Bezirksämtern

„Die Verwaltung der Kreisverbände und die Verwaltung der Amtsbezirke waren und blieben bis 1939 streng voneinander getrennt.“[3]

Sitz und Mitglieder

Sitz des Kreises war die Stadt Lörrach. Mitglieder des Verbandes waren alle Gemeinden die den vier folgenden staatlichen Bezirksämtern 1864 zugeordnet waren:

Insgesamt wurden im Großherzogtum Baden die Gemeinden der damals 59 Amtsbezirke zu 11 Kreisverbänden zusammengefasst.

Nachfolgende Tabelle gibt die Eckdaten des Kreises Lörrach und der zugehörigen Bezirksamtsgemeinden mit Stand von 1876 wieder.[5]

Bezirksamt Fläche (km²) Gemeinden Einwohner[6]
Lörrach 257 43 35 910
Müllheim 232 32 22 109
Schönau 206 25 13  935
Schopfheim 265 29 19 528
** Kreis 960 129 91 482

Aufgaben

Die Kreise konnten sich mit folgenden Aufgabenfeldern befassen: lokale Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Kanäle), Wirtschaftsförderung (Errichtung von Sparkassen), Schulen, Sozialeinrichtungen (Waisen- und Armenhäuser) und Gesundheitswesen (Krankenhäuser).[7]

Konkret übernahm der Kreis Lörrach z. B. die Armenpflege und errichtete 1877 das Kreispflegeheim Wiechs.[8]

Organe des Kreises

Kreisversammlung

Oberstes Organ des Kreises war die Kreisversammlung, deren Mitglieder durch Wahlmänner der Wahlbezirke (indirekte Wahl) und durch die Gemeinden und Städte (durch die Gemeinderäte) gewählt wurden. Zudem wurden vermögende Grund- und Gewerbekapitalbesitzer zusätzlich zu gewählten Wahlmännern als Wahlmänner der Wahlbezirke beigezogen. Überdies war ein Sechstel der Sitze der Kreisversammlung für die größten Grundbesitzer reserviert.[9] Die Kreisversammlung wählte jeweils für ihre jährlichen Versammlungen einen Vorsitzenden, sowie für drei Jahre einen Kreisausschuss.

Kreisausschuss

Der Kreisausschuss vertrat den Kreis während der Zeit in der die Kreisversammlung nicht tagte und bereitete die Sitzungen der Kreisversammlung und von Fachausschüssen vor.[10]

Kreishauptleute

Die stattliche Dienstaufsicht über den Kreisverband wurde vom Staat einem sogenannten Kreishauptmann übertragen. Kreishauptmann war jeweils der Amtsvorstand des staatlichen Bezirksamtes in dessen Gebiet der Kreissitz lag[11] - hier also der Oberamtmann des Bezirksamtes Lörrach.

Literatur

  • Landratsamt Lörrach (Herausgeber): Vom Oberamt Rötteln zum Landratsamt Lörrach. Anfänge und geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsgliederung 1382–1982/83, Lörrach-Haagen 1983, S. 29–32

Rechtsgrundlagen

Einzelnachweise

  1. In der Literatur wird auch der Begriff Kreisverband verwendet.
  2. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1936, S. 81
  3. Landratsamt Lörrach (Herausgeber): Vom Oberamt Rötteln zum Landratsamt Lörrach. Anfänge und geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsgliederung 1382–1982/83, Lörrach-Haagen 1983, S. 30
  4. 1864 erweitert um Wehr
  5. Landratsamt Lörrach (Herausgeber): Vom Oberamt Rötteln zum Landratsamt Lörrach. Anfänge und geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsgliederung 1382–1982/83, Lörrach-Haagen 1983, S. 30
  6. Stand 1876
  7. §. 41 Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend. V. Von den Kreisverbänden und den Bezirksverbänden. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Nr. XLIV. vom 24. Oktober 1863, S. 409–410
  8. Landratsamt Lörrach (Herausgeber): Vom Oberamt Rötteln zum Landratsamt Lörrach. Anfänge und geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsgliederung 1382–1982/83, Lörrach-Haagen 1983, S. 31
  9. §. 26–38 Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend. V. Von den Kreisverbänden und den Bezirksverbänden. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Nr. XLIV. vom 24. Oktober 1863, S. 407–410
  10. §. 48–49 Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend. V. Von den Kreisverbänden und den Bezirksverbänden. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Nr. XLIV. vom 24. Oktober 1863, S. 411–412
  11. S. 406 Digitalisat der BLB Karlsruhe

Koordinaten: 47° 36′ 52″ N, 7° 39′ 44″ O