Amtsgericht Bühl

Das Amtsgericht Bühl ist ein Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von fünf Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Baden-Baden. Es hat seinen Sitz in Bühl in Baden-Württemberg.

Instanzenzug

Dem Gericht übergeordnet sind das Landgericht Baden-Baden und das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Bühl, Bühlertal, Hügelsheim, Lichtenau, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim, in denen ca. 71.700 Einwohner leben (Stand: 31. Dezember 2018). Der Gerichtsbezirk erstreckt sich dabei auch auf den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.

Das Gericht ist sachlich zuständig für die den Amtsgerichten zugewiesenen Zivil- und Strafsachen, die Einzelzwangsvollstreckung, Betreuungsangelegenheiten sowie Beratungshilfe.

Die Zuständigkeit für Nachlass-, Familien-, Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen liegt zentralisiert bei dem Amtsgericht Baden-Baden. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, für Grundbuchsachen ist hingegen das Grundbuchamt bei dem Amtsgericht Achern zuständig.

Geschichte

1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Bühl entstand so das Amtsgericht Bühl, welches dem Hofgericht Bruchsal nachgeordnet war. Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt. Entsprechend wurden 11 Kreisgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Bühl blieb bestehen und war nun eins von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Kreis- und Hofgerichts Offenburg. Das Amtsgericht Bühl war damit für 27 Gemeinden mit 27.813 Einwohnern zuständig.[2]

Mit dem 1. Oktober 1879 trat im Großherzogtum Baden das reichseinheitliche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. An diesem Tag nahmen im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe 7 Landgerichte und 57 Amtsgerichte ihre Tätigkeit auf, darunter das Amtsgericht Bühl im Bezirk des Landgerichts Offenburg.

Das badische Parlament kam am 5. September 1950 dem Wunsch der Stadt Baden-Baden nach, ein eigenständiges Landgericht zu etablieren. Dieses wurde am 31. Oktober 1950 eröffnet und das Amtsgericht Bühl wurde seinem Sprengel zugeordnet.[3]

Gebäude

Das Gericht ist in einem Gebäude auf der Hauptstraße untergebracht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 199, Bühl&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
  3. Das Landgericht Baden-Baden, von Dr. Reiner Haehling von Lanzauer (PDF, 46 kB)

Koordinaten: 48° 41′ 53,3″ N, 8° 8′ 15,6″ O