Gemeinde Treibach

Die Gemeinde Treibach war eine Gemeinde im Kärntner Bezirk St. Veit an der Glan, die ab 1850 bestand, bis sie, handlungsunfähig geworden, 1871 an die Gemeinde Althofen angeschlossen wurde.

Geografie

Lage

Die Gemeinde, die nur etwa 0,5 km² Fläche aufwies, lag zentral im Bezirk St. Veit an der Glan, an der Gurk, westlich angrenzend an Althofen.

Gliederung

Katastralgemeinden

Die Gemeinde umfasste nur die Katastralgemeinde Treibach in ihren damaligen Grenzen, war also etwa 0,25 km² kleiner als die heutige Katastralgemeinde.

Ortschaften

Die einzige Ortschaft in der Gemeinde Treibach war Treibach.

Geschichte

Im Zuge der Verwaltungsreformen nach der Revolution 1848/49 wurden 1850 in Kärnten die Ortsgemeinden errichtet. Zunächst war umstritten, ob das kleine, aber durch das damals bestehende Eisenschmelz- und Hammerwerk des Grafen Egger industriell geprägte Treibach und der Markt Althofen getrennte Gemeinden bilden oder zusammengeschlossen würden, doch schließlich kam es hier zur Bildung zweier getrennter Gemeinden.[1] Aus der Steuer- bzw. Katastralgemeinde Treibach, die zuvor den Steuerbezirk Treibach gebildet hatte, wurde die Gemeinde Treibach gebildet.[2]

Die Gemeinde gehörte zunächst zum politischen Bezirk St. Veit an der Glan und zum Gerichtsbezirk Althofen. 1854 bis 1868 gehörte sie zum Bezirk Althofen. Durch die Reformen 1868 wurde sie wieder Teil des politischen Bezirks St. Veit an der Glan und des Gerichtsbezirks Althofen, in denen sie bis zu ihrer Auflösung verblieb.

Die Gemeinde war die kleinste in Kärnten, und durch den Wegzug einiger Gemeinderatsmitglieder wurde der Gemeinderat beschlussunfähig. Es waren aber auch nicht mehr genügend Wahlberechtigte vorhanden, um einen neuen Gemeinderat wählen zu können. Die Mehrheit der Wahlberechtigten sprach sich für eine Zusammenlegung mit der Gemeinde Althofen aus, aber das konnte die Gemeinde formal nicht selber beschließen.[3]

Der Kärntnerische Landesausschuss empfahl in seiner Sitzung vom 15. Oktober 1870 der Kärntner Landesregierung, dass es „im öffentlichen Interesse dringend geboten erscheine, die zwangsweise Vereinigung“ der Gemeinde Treibach mit der Gemeinde Althofen zu beantragen.[4] Aufgrund der Handlungsunfähigkeit der Gemeinde Treibach war man unsicher, wie das zustande kommen sollte. Der Landesausschuss schlug der Landesregierung vor, dass diese entweder selber die Verantwortung für eine Zusammenlegung übernehmen sollte, oder die Zusammenlegung unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung durch den Kaiser verfügen sollte.[5] Die Landesregierung fragte beim Innenministerium an, ob vorab eine kaiserliche Genehmigung für die zwangsweise Gemeindezusammenlegung vorliegen müsse; das Innenministerium verneinte das, beauftragte aber die Landesregierung, ein Provisorium für die Besorgung der Gemeindegeschäfte Treibachs einzurichten.[6] Auf Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft St. Veit übertrug die Kärntner Landesregierung daraufhin im Februar 1871 die interimistische Verwaltung der Gemeinde Treibach dem Vorstand der Gemeinde Althofen.[7] In der Landtagssitzung vom 19. September 1871 wurde die zwangsweise Vereinigung der beiden Gemeinden beschlossen.[8] Ein entsprechendes Gesetz wurde am 16. Oktober 1871 erlassen.[9]

Bürgermeister

Bürgermeister der Gemeinde war Franz Tobeitz, Werksdirektor.[10]

Bevölkerung

Für die Gemeinde wurden folgende Einwohnerzahlen angegeben:

  • 1846: 75 Einwohner
  • um 1864: 167 Einwohner[10]
  • 1869: 238 Einwohner, 13 Häuser

Einzelnachweise

  1. Günther Jannach: Chronik von Epritz. in: Matucaium, Bd. 2. Althofen, 2025. S. 157.
  2. Landes-Regierungsblatt für das Kronland Herzogthum Kärnten. Jahrgang 1854, 2. Abteilung, IV. Stück. Klagenfurt 1854. S. 25.
  3. Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Kärntner Landesregierung, Klagenfurt 1962. S. 30.
  4. Aus dem Landesausschusse. In: Klagenfurter Zeitung, 27. November 1870, S. 1777 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/kfz
  5. Aus dem Landesausschusse. In: Klagenfurter Zeitung, 10. Jänner 1871, S. 43 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/kfz
  6. Aus dem Landesausschusse. In: Klagenfurter Zeitung, 22. Februar 1871, S. 271 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/kfz
  7. Aus dem Landesausschusse. In: Klagenfurter Zeitung, 23. Februar 1871, S. 276 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/kfz
  8. Kärntischer Landtag. In: Klagenfurter Zeitung, 20. September 1871, S. 1358 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/kfz
  9. Landesgesetzblatt für das Herzogthum Kärnten, XVIII. Stück. Jg. 1871. 25. Stück.
  10. a b Handbuch für das Herzogthum Kärnten auf das Jahr 186S. Ferdinand v. Kleinmayr, Klagenfurt. S. 169.

Koordinaten: 46° 43′ N, 14° 16′ O