Volksentscheid „Wahlalter“ in Bayern 1970
Der Volksentscheid „Wahlalter“ in Bayern vom 24. Mai 1970 war ein obligatorisches Referendum über die Absenkung des Wahlalters in der Bayerischen Landesverfassung. Das Plebiszit war notwendig geworden, weil der Bayerische Landtag ein entsprechendes Änderungsgesetz beschlossen hatte und in Bayern alle Verfassungsänderungen zwingend einer Bestätigung durch das Stimmvolk bedürfen.
Konkret war vorgesehen, dass aktive Wahlalter von 21 auf 18 Jahre abzusenken und das passive Wahlalter von 25 auf 21 Jahre. Beim Volksentscheid sprachen sich 54,8 % der gültig Abstimmenden für die vom Landtag vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Es zählte die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.
Der Volksentscheid wurde absichtlich sechs Monate vor der für den 12. November 1970 angesetzten Wahl zum 7. Bayerischen Landtag abgehalten, um den von einer Wahlaltersenkung profitierenden Wählerinnen und Wählern im Fall der Annahme der Verfassungsänderung eine Teilnahme zu ermöglichen.
Es war der vierte Volksentscheid in der Geschichte Bayerns, der dritte nach der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich das erste obligatorische Referendum.
Hintergrund
Forderungen nach Absenkung des Wahlalters wurden erstmals Anfang der 1960er Jahre, zunächst von der Jugend der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, formuliert. Die Debatte wurde weiter 1965 durch die Absenkung des Einberufungsalters zur Bundeswehr auf 19 Jahre weiter befeuert und nun auch von den Jugendorganisationen der politischen Parteien (Junge Union, Jungsozialisten, Jungliberale) aufgegriffen und teils programmatisch übernommen. Während die jüngeren Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Forderung parteiübergreifend eher unterstützten, lehnte viele ältere Abgeordnete und Alt-Bundeskanzler Konrad Adenauer die Absenkung entschieden ab. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Studentenproteste 1968 übernahmen CDU, SPD und FDP die Forderung offiziell. Die erste tatsächliche parlamentarische Initiative ergriff 1969 die FDP, die einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachte, der dort umfassend und auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung diskutiert wurde. Zu einer tatsächlichen Änderung des Bundes-Wahlrechts kam es jedoch vor der Bundestagswahl 1969 nicht mehr.[2]
Nach der Wahl wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine sozial-liberale Koalition gebildet. Die von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) geführte Bundesregierung verfolgte ein umfangreiches gesellschaftliches Reformprogramm. Dazu gehörte unter anderem auch die Absenkung des passiven und aktiven Wahlalters für den Deutschen Bundestag von 21 auf 18 Jahre beziehungsweise von 25 auf 21 Jahre, die bereits im August 1970 in Kraft trat. Eine vergleichbare Absenkung wurde in praktisch allen deutschen Ländern mehr oder minder zeitgleich vollzogen.
Der Weg zum Volksentscheid
Die Bayerische Staatsregierung brachte einen entsprechenden Entwurf für ein Änderungsgesetz der Verfassung am 4. Februar 1970 in den Bayerischen Landtag ein.[3] Das Änderungsgesetz wurde am 17. März 1970 mit den 160 Stimmen der Fraktionen CSU und SPD gegen 14 Stimmen der NPD-Fraktion angenommen.[4]
Konkret sah das Änderungsgesetz die Anpassung der Artikel 7 und 14 der Landesverfassung vor. In Artikel 7 sollte in Absatz 1 das Wort „21. Lebensjahr“ durch „18. Lebensjahr“, und in Artikel 14 Absatz 2 entsprechend das Wort „25. Lebensjahr“ durch „21. Lebensjahr“ ersetzt werden.
Volksentscheid
Der Volksentscheid über die Änderung der Artikel 7 und 14 der Landesverfassung fand am 24. Mai 1970 statt. Bei dem Plebiszit entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Von den gut 6,8 Millionen Stimmberechtigten nahmen 2.617.220 (= 38,3 %) an der Abstimmung zur Verfassung teil. Die Vorlage zur Änderung der beiden Verfassungsartikel wurde von einer Mehrheit der Abstimmenden (54,8 %) unterstützt. In sechs von sieben Regierungsbezirken überwog die Zustimmung, mit dem größten Anteil „Ja“-Stimmen in Mittelfranken (60,2 %) und der geringsten Mehrheit in der Oberpfalz (51,1 %). Lediglich im Regierungsbezirk Niederbayern überwog die Ablehnung mit 51,1 % „Nein“-Stimmen. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 0,7 % gering.
| Gebiet | Stimmberechtigte (a) |
Abstimmende (b) |
ungültige Stimmen (c) |
gültige Stimmen |
Ja | Nein | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| Regierungsbezirk Oberbayern | 2.092.709 | 828.470 | 39,59 % | 4.666 | 0,56 % | 823.804 | 99,44 % | 450.011 | 54,63 % | 373.793 | 45,37 % |
| Regierungsbezirk Niederbayern | 660.854 | 230.566 | 34,89 % | 1.954 | 0,85 % | 228.612 | 99,15 % | 111.811 | 48,91 % | 116.801 | 51,09 % |
| Regierungsbezirk Oberpfalz | 612.593 | 256.411 | 41,86 % | 2.204 | 0,86 % | 254.207 | 99,14 % | 129.796 | 51,06 % | 124.411 | 48,94 % |
| Regierungsbezirk Oberfranken | 752.359 | 287.937 | 38,27 % | 2.373 | 0,82 % | 285.564 | 99,18 % | 157.729 | 55,23 % | 127.835 | 44,77 % |
| Regierungsbezirk Mittelfranken | 998.144 | 385.364 | 38,61 % | 2.800 | 0,73 % | 382.564 | 99,27 % | 230.008 | 60,12 % | 152.556 | 39,88 % |
| Regierungsbezirk Unterfranken | 752.928 | 267.035 | 35,47 % | 2.571 | 0,96 % | 264.464 | 99,04 % | 155.976 | 58,98 % | 108.488 | 41,02 % |
| Regierungsbezirk Schwaben | 969.816 | 361.437 | 37,27 % | 2.543 | 0,70 % | 358.894 | 99,30 % | 187.939 | 52,37 % | 170.955 | 47,63 % |
| Bayern | 6.839.403 | 2.617.220 | 38,27 % | 19.111 | 0,73 % | 2.598.109 | 99,27 % | 1.423.270 | 54,78 % | 1.174.839 | 45,22 % |
Folgen
Die Verfassungsänderung trat am 23. März 1970, zusammen mit einer Reform des Landeswahlgesetzes, in Kraft und war bereits für die Landtagswahl im November 1970 gültig.[6] Im Jahr 2003 wurde die weitere Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre noch einmal Gegenstand eines Volksentscheids in Bayern.
Bayern war damit zusammen mit Hessen das einzige Bundesland, in dem die Wahlaltersenkung mittels eines Plebiszits beschlossen wurde.
Siehe auch
- Direkte Demokratie in Bayern
- Änderungen der Bayerischen Verfassung seit 1945
- Liste der Plebiszite in Deutschland
Literatur
- Volksentscheid am 24. Mai 1970. Endgültiges Ergebnis (= Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern [Hrsg.]: Statistischer Bericht. B III 4 2/70). o. O. 5. Juni 1970.
- Hans-Helmut Röhring: Mit 18 wählen? Die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters in der Bundesrepublik Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Band 1969, Nr. 33, ZDB-ID 123630-1 (bpb.de).
Weblinks
- Klaus Unterpaul: Landeswahlrecht (nach 1945). In: Historisches Lexikon Bayerns. 4. Dezember 2019, abgerufen am 21. November 2025.
- Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946). In: Historisches Lexikon Bayerns. 23. Februar 2021, abgerufen am 1. Dezember 2025.
Einzelnachweise
- ↑ Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern (Hrsg.): Volksentscheid am 24. Mai 1970. Endgültiges Ergebnis.
- ↑ Hans-Helmut Röhring: Mit 18 wählen? Die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters in der Bundesrepublik Deutschland.
- ↑ Die Staatsregierung: Gesetzentwurf der Staatsregierung. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern. In: Bayerischer Landtag (Hrsg.): Drucksachen und Protokolle des Bayerischen Landtags. Band 6, 4. Februar 1970, ZDB-ID 2383327-0 (landtag.de [PDF] Drucksache 06/2804).
- ↑ Der Bayerische Landtag: 89. Sitzung. In: Bayerischer Landtag (Hrsg.): Drucksachen und Protokolle des Bayerischen Landtags. Band 6, Nr. 89, 17. März 1970, ZDB-ID 2383327-0, S. 4247–4248 (landtag.de [PDF] Plenarprotokoll 6/89).
- ↑ Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern (Hrsg.): Volksentscheid am 24. Mai 1970. Endgültiges Ergebnis.
- ↑ Bayerischer Landtag: Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern. In: Bayerische Staatskanzlei (Hrsg.): Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Band 1970, Nr. 13, 19. Juni 1970, ZDB-ID 2266-4, S. 239–240 (landtag.de [PDF]).