Volksentscheid über die Verfassung des Freistaats Bayern 1946
Der Volksentscheid über die Verfassung des Freistaats Bayern vom 1. Dezember 1946 war ein Referendum über die Annahme des Entwurfs der bayerischen Verfassung. Der zur Abstimmung stehende Entwurf war am 30. Juni 1946 von der verfassungsgebenden Landesversammlung ausgearbeitet worden. Die US-Militärregierung hatte bestimmt, dass der Verfassungsentwurf dem Stimmvolk zur Bestätigung vorgelegt werden müsse.
Beim Volksentscheid sprach sich eine klare Mehrheit von 70,6 % der gültig Abstimmenden für die Annahme des Verfassungsentwurfs aus. Das Plebiszit fand zeitgleich mit der Wahl zum ersten Bayerischen Landtag statt.
Es war der zweite Volksentscheid in der Geschichte Bayerns, der erste nach der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich das bis heute einzige einfache Referendum.
Hintergrund
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland von den Siegermächten besetzt und zunächst dem Alliierten Kontrollrat unterstellt. Das westlich der Oder-Neiße-Linie verbliebene Staatsgebiet wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, wobei das Gebiet des von 1919 bis 1934 bestehenden Freistaats Bayern vollständig in die Amerikanische Besatzungszone kam.[2]
Die Regierungsgewalt in der Amerikanischen Besatzungszone wurde von der US-Militärregierung unter der Leitung des Militärgouverneurs Lucius D. Clay ausgeübt. Diese verfolgte das Ziel, so schnell wie möglich wieder demokratische Strukturen in den von den USA besetzten Gebieten aufzubauen. Zunächst sollten neue Länder gegründet werden, als Ausgangspunkt für einen späteren, föderal verfassten deutschen Staat. Bereits im August 1945 wurden wieder demokratische Parteien zugelassen, im Jahr darauf bereits die ersten Kommunalwahlen abgehalten.[3]
Der Weg zum Volksentscheid
In Bayern bestimmte die Militärregierung den SPD-Politiker Wilhelm Hoegner, der während der Zeit des Nationalsozialismus im Schweizer Exil gelebt hatte, zum Ministerpräsidenten eines neu zu gründenden Landes Bayern. Bis Mai 1946 sollte er eine Fachkommission zusammenstellen, die das Grundgerüst einer künftigen bayerischen Verfassung erstellen sollte. Dieser Vorbereitende Verfassungsausschuss legte bis zur konstituierenden Sitzung der im Juni 1946 gewählten Landesversammlung, einen „Vorentwurf der Verfassung des Volksstaates Bayern“ vor.[4]
In der 180 Sitze umfassenden Landesversammlung, in der die CSU und SPD gemeinsam über 160 Sitze verfügten (CSU 109 und SPD 51) bestimmten diese beiden Parteien die Debatte über die Verfassung maßgeblich. Gleichwohl war die Landesversammlung sehr bemüht, zu allen Fragen einvernehmlich getragene Lösungen zu finden, was ganz überwiegend gelang. Nur in Ausnahmefällen machte die CSU von ihrer absoluten Mehrheit Gebrauch.[5]
Die US-Militärregierung, vertreten vor Ort in Person von Roger Hewes Wells, nahm an verschiedenen Punkten Einfluss auf die Ausgestaltung der Verfassung. So wurde die Idee eines bayerischen Staatspräsidenten auf US-amerikanische Intervention hin verworfen, die demokratische Wahl des Senats festgeschrieben, sowie Bemühungen für einen bayerischen Separatismus durch eine eigene Staatsbürgerschaft und den fakultativen Beitritt zu einem späteren deutschen Staat verhindert. Am 24. Oktober 1946 erteilte Lucius Clay dem finalen Verfassungsentwurf seine Zustimmung.[6]
Am 26. Oktober 1946 stimmte die Landesversammlung über den Verfassungsentwurf ab. Von den anwesenden 150 Mitgliedern stimmten 136 (diejenigen von CSU und SPD) geschlossen für den Entwurf. Die anwesenden 14 Mitglieder von KPD, FDP und WAV stimmten gegen den Entwurf. Während KPD und FDP die bayerische Selbstständigkeit in der Verfassung für zu stark betont hielten, hatte sich die WAV eine noch stärkere Ausgestaltung direktdemokratischer Elemente gewünscht. Der Volksentscheid wurde für den 1. Dezember 1946 festgelegt.[7]
Volksentscheid
Der Volksentscheid über die Annahme der Verfassung des Freistaats Bayern fand am 1. Dezember 1946, zusammen mit der Wahl zum 1. Bayerischen Landtag statt. Bei dem Plebiszit entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Von den 4,2 Millionen Stimmberechtigten nahmen 3.188.255 (= 75,7 %) an der Abstimmung über die Verfassung teil. Der Verfassungsentwurf wurde von einer klaren Mehrheit der Abstimmenden (70,6 %) unterstützt. Die Ergebnisse unterschieden sich je nach Wahlkreis recht deutlich. Während im Wahlkreis Niederbayern-Oberpfalz 80,6 % der gültig Abstimmenden für die Verfassung stimmten, waren es im Wahlkreis Oberfranken-Mittelfranken nur 63,6 %. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit durchschnittlich 7,1 % relativ hoch und schwankte auch hier zwischen 9,2 % in Unterfranken und 5,8 % in Oberbayern.
| Wahlkreis | Stimmberechtigte (a) |
Abstimmende (b) |
gültige Stimmen (c) |
ungültige Stimmen |
Ja | Nein | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| Oberbayern | 1.110.617 | 842.105 | 75,82 % | 792.337 | 94,09 % | 49.768 | 5,91 % | 517.729 | 65,34 % | 274.608 | 34,66 % |
| Niederbayern-Oberpfalz | 896.181 | 688.314 | 76,81 % | 638.187 | 92,72 % | 50.127 | 7,28 % | 514.631 | 80,64 % | 123.556 | 19,36 % |
| Oberfranken-Mittelfranken | 1.162.915 | 896.384 | 77,08 % | 830.830 | 92,69 % | 65.554 | 7,31 % | 528.173 | 63,57 % | 302.657 | 36,43 % |
| Unterfranken | 493.092 | 368.549 | 74,74 % | 334.717 | 90,82 % | 33.832 | 9,18 % | 263.000 | 78,57 % | 71.717 | 21,43 % |
| Schwaben | 547.831 | 392.903 | 71,72 % | 364.508 | 92,77 % | 28.395 | 7,23 % | 266.911 | 73,23 % | 97.597 | 26,77 % |
| Bayern | 4.210.636 | 3.188.255 | 75,72 % | 2.960.579 | 92,86 % | 227.676 | 7,14 % | 2.090.444 | 70,61 % | 870.135 | 29,39 % |
Folgen
Die Verfassung des Freistaates Bayern trat am 2. Dezember 1946 in Kraft. Sie war damit nach der Verfassung für Württemberg-Baden (28. November 1946) und der Hessischen Landesverfassung (1. Dezember 1946) die dritte Landesverfassung Deutschlands.
Jegliche Änderungen der Landesverfassung unterliegen seitdem dem obligatorischen Referendum, müssen also vom bayerischen Stimmvolk zwingend in einem Volksentscheid bestätigt werden. Zu solchen Plebisziten über Verfassungsänderungen kam es bis 2013 insgesamt zehn Mal. Umfangreichere Änderungen mit dem Ziel der Modernisierungen der Landesverfassung wurden zunächst 1998, dann 2003 und 2013 vorgenommen.
Siehe auch
Literatur
- Statistisches Jahrbuch für Bayern 1947. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für Bayern. Dreiundzwanzigster Jahrgang, 1948, ZDB-ID 3100916-5, S. 326–335 (statistischebibliothek.de [PDF]).
Weblinks
- Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946). In: Historisches Lexikon Bayerns. 23. Februar 2021, abgerufen am 1. Dezember 2025.
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für Bayern, S. 326–335
- ↑ Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946), Abschnitt „Das staatsrechtliche Umfeld“.
- ↑ Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946), Abschnitt „US-amerikanische Initiative“.
- ↑ Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946), Abschnitt „Vorbereitender Verfassungsausschuss“.
- ↑ Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946), Abschnitt „Verfassunggebende Landesversammlung“.
- ↑ Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946), Abschnitt „Die Rolle der US-Militärregierung“.
- ↑ Alexander Wegmaier: Verfassung des Freistaates Bayern (1946), Abschnitt „Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten“.
- ↑ Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für Bayern, S. 326–335