Resolution 1910 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1910
Datum: 28. Januar 2010
Sitzung: 6,266
Kennung: S/RES/1910 ([undocs.org/S/RES/1910(2010) Dokument])
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Die Lage in Somalia
Ergebnis: einstimmig angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2010:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Osterreich AUT Bosnien und Herzegowina BIH Brasilien BRA Gabun GAB Japan JPN
Libanon LBN Mexiko MEX Nigeria NGA Turkei TUR Uganda UGA

Somalia

Die Resolution 1910 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die am 28. Januar 2010 einstimmig angenommen wurde, nachdem die Empfehlungen des Generalsekretärs angehört und die Resolutionen 1325 (2000), 1612 (2005), 1674 (2006), 1738 (2006), 1820 (2008), 1863 (2009), 1882 (2009), 1888 (2009) und 1894 (2009) in Erinnerung gerufen worden waren, ermächtigte den Sicherheitsrat, das Mandat der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) bis zum 31. Januar 2011 zu verlängern und forderte sie auf, ihre Stärke zu erhöhen, um ihr Mandat zu erfüllen.[1][2][3]

Der Rat, handelnd gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, forderte AMISOM auf, der Übergangs-Bundesregierung bei der Entwicklung von Polizei- und Sicherheitskräften zu helfen und sicherzustellen, dass alle Ausrüstungen und Dienstleistungen transparent und wirksam verwendet werden. Er ersuchte außerdem den Generalsekretär, diesen Prozess zu unterstützen, jedoch bis zum 31. Januar 2011 keine Mittel zu überweisen.

Die Resolution forderte außerdem die Mitgliedstaaten auf, zum Treuhandfonds der Vereinten Nationen für AMISOM beizutragen.

Einzelnachweise

  1. Resolution 1910 (2010) / adopted by the Security Council at its 6266th meeting, on 28 January 2010. Abgerufen am 21. Oktober 2025.
  2. Document Viewer. Abgerufen am 21. Oktober 2025.
  3. Security Council Resolutions. Abgerufen am 21. Oktober 2025 (englisch).