Resolution 1888 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1888
Datum: 30. September 2009
Sitzung: 6195
Kennung: S/RES/1888 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder in Konflikten
Ergebnis: einstimmig angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2009:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Osterreich AUT Burkina Faso BFA Costa Rica CRI Kroatien HRV Japan JPN
Libysch-Arabische Dschamahirija LBY Mexiko MEX Turkei TUR Uganda UGA Vietnam VNM

Die Resolution 1888 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurde am 30. September 2009 einstimmig verabschiedet. Sie wurde von der US-Außenministerin Hillary Clinton eingebracht, die auch den Vorsitz der Sitzung innehatte. Mit der Resolution wurde der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten eingesetzt.

Resolution

Die Resolution des Sicherheitsrats beauftragt Friedensmissionen ausdrücklich damit, Frauen und Kinder vor grassierender sexueller Gewalt während bewaffneter Konflikte zu schützen, und fordert den Generalsekretär auf, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der eine Reihe von Mechanismen zur Bekämpfung dieser Verbrechen koordiniert.

Die Außenministerin der Vereinigten Staaten, Hillary Clinton, die im September den Vorsitz des 15-köpfigen Gremiums innehat, UN-Generalsekretär Ban Ki-moon, nationale Minister und andere Vertreter der Ratsmitglieder lobten die einstimmige Verabschiedung der Resolution 1888 (2009) als einen bedeutenden Fortschritt in vielerlei Hinsicht.

Unter anderem forderte die Resolution den Generalsekretär auf, rasch ein Expertenteam in Situationen zu entsenden, die hinsichtlich sexueller Gewalt besonders besorgniserregend sind, um gemeinsam mit dem Personal der Vereinten Nationen vor Ort und den nationalen Regierungen an der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu arbeiten.

In anderen Passagen des Textes bekräftigte der Rat, dass er die Verbreitung von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt bei der Verhängung oder Verlängerung gezielter Sanktionen in bewaffneten Konflikten berücksichtigen werde.

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern durch Friedensmissionen zu verbessern, beschloss der Rat, unter den Gender-Beratern und in den Menschenrechtsschutzabteilungen Berater für den Schutz von Frauen zu benennen. Weitere Bestimmungen des Textes betrafen die verstärkte Überwachung und Berichterstattung über sexuelle Gewalt, die Umschulung von Friedenstruppen, nationalen Streitkräften und Polizeikräften sowie Aufrufe zur Förderung der Beteiligung von Frauen an der Friedenskonsolidierung und anderen Postkonfliktprozessen.[1]

Einzelnachweise

  1. Security Council Adopts Text Mandating Peacekeeping Missions to Protect Women, Girls from Sexual Violence in Armed Conflict, United Nations, 30. September 2009 (englisch).