Resolution 1916 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1916
Datum: 19. März 2010
Sitzung: 6289
Kennung: S/RES/1916 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: AMISOM, Waffenembargo gegen Somalia und Eritrea
Ergebnis: einstimmig angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2010:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Osterreich AUT Bosnien und Herzegowina BIH Brasilien BRA Gabun GAB Japan JPN
Libanon LBN Mexiko MEX Nigeria NGA Turkei TUR Uganda UGA

Dschibuti, Eritrea und Somalia

Resolution 1916 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurde am 19. März 2010 einstimmig angenommen. Nach dem Hinweis auf den Resolutionen 733 (1992), 1519 (2003), 1558 (2004), 1587 (2004), 1630 (2005), 1676 (2006), 1724 (2006), 1744 (2007), 1766 (2007), 1772 (2007), 1801 (2008), 1811 (2008), 1844 (2008), 1853 (2008), 1862 (2009), 1894 (2009) und 1907 (2009) verlängerte der Rat das Mandat der Überwachungsgruppe um 12 Monate und erweiterte es, um neben der Überwachung des Waffenembargos gegen Somalia auch Eritrea einzuschließen.[1]

Inhalt der Resolution

Der Rat erinnerte daran, dass das Waffenembargo gegen Somalia nicht für Waffen oder militärische Ausrüstung gilt, die für die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) bestimmt sind oder für Unterstützung an Sicherheitssektoren, solange das durch die Resolution 751 (1992) eingesetzte Komitee keine ablehnende Entscheidung trifft. Die Souveränität und territoriale Integrität von Dschibuti, Eritrea und Somalia wurde bekräftigt, ebenso wie das Friedensabkommen von Dschibuti als Grundlage für eine Lösung des Konflikts. Besorgnis wurde über Einschüchterungen gegen die Überwachungsgruppe und Eingriffe in deren Arbeit geäußert. Waffen- und Munitionslieferungen nach bzw. durch Somalia und Eritrea – entgegen der Embargos wie in den Resolutionen 733 und 1907 – wurden als Bedrohung für Frieden und Sicherheit verurteilt. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, keine Maßnahmen zu ergreifen, die gegen die Resolutionen verstoßen, und dass Übertreter zur Verantwortung gezogen werden sollen. Der Rat stellte fest, dass die Lage in Somalia, Eritreas Handlungen zur Untergrabung des Friedens in Somalia sowie der Streit zwischen Dschibuti und Eritrea weiterhin eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region darstellen.[1]

Maßnahmen

Gestützt auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen betonte der Rat die Einhaltung der Embargos gegen Eritrea und Somalia, wobei er seine Absicht bekräftigte, weitere Maßnahmen zur verbesserten Umsetzung zu erwägen. Die Bedeutung humanitärer Hilfe wurde hervorgehoben, Missbrauch durch bewaffnete Gruppen verurteilt und Staaten und UN-Agenturen aufgefordert, dem entgegenzuwirken.

Der Rat beschloss, bestimmte Beschränkungen und Verpflichtungen des Sanktionsregimes für die Lieferung von Hilfsgütern und technischer Hilfe durch internationale, regionale und subregionale Organisationen zu lockern, um dringend benötigte humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Dies wird alle 120 Tage überprüft. Der UN-Koordinator für humanitäre Hilfe in Somalia wurde ersucht, alle 120 Tage zu berichten. Das Mandat der Überwachungsgruppe wurde wie folgt erweitert:

(a) Fortführung der bisherigen Aufgaben,
(b) Ermittlung von Aktivitäten, die Einnahmen zur Umgehung des Waffenembargos ermöglichen,
(c) Ermittlung der Transportmittel, Routen, Häfen, Flughäfen etc. in Zusammenhang mit Verletzungen des Waffenembargos,
(d) Sammeln von Informationen über an den oben genannten Aktivitäten beteiligte Personen/Organisationen und Weitergabe dieser Informationen an den UN-Sicherheitsrat,
(e) Empfehlungen auf Basis der Untersuchungen,
(f) Zusammenarbeit mit dem Komitee für zusätzliche Maßnahmen zur Erzwingung der Einhaltung des Waffenembargos,
(g) Identifikation von Kapazitätsaufbau in der Region zur besseren Umsetzung der Embargos,
(h) Zwischenberichtserstattung und monatliche Fortschrittsberichte,
(i) Vorlage eines Abschlussberichts 15 Tage vor Mandatsende.

Der Generalsekretär Ban Ki-moon wurde beauftragt, die finanzielle Unterstützung sicherzustellen. Das Komitee soll Empfehlungen zur Verbesserung der Einhaltung der Embargos und Resolutionen unterbreiten. Alle Staaten der Region, auch Eritrea und die Übergangsregierung Somalias, wurden aufgerufen, uneingeschränkt mit der Überwachungsgruppe zu kooperieren.

Einzelnachweise

  1. a b Security Council Extends Mandate of Group Monitoring Weapons Bans in Somalia, Eritrea, Unanimously Adopting Resolution 1916 (2010). ReliefWeb, 19. März 2010, abgerufen am 25. Oktober 2025 (englisch).