Amtsgericht Freiburg in Schlesien

Das Amtsgericht Freiburg in Schlesien war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Freiburg in Schlesien.

Geschichte

In Freiburg in Schlesien bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Freiburg in Schlesien des Kreisgerichtes Schweidnitz. Das königlich preußische Amtsgericht Freiburg in Schlesien wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Freiburg in Schlesien. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Schweidnitz den Stadtbezirk Freiburg und die Amtsbezirke Kunzendorf, Zirlau und den Gemeindebezirk Königszelt aus dem Amtsbezirk Königszelt sowie aus dem Kreis Waldenburg die Amtsbezirke Fürstenstein, Polsnitz, Sorgau und den Gemeinde- und Gutsbezirk Fröhlichsdorf aus dem Amtsbezirk Adelsbach.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Freiburg in Schlesien.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online