Amtsgericht Waldenburg
Das Amtsgericht Waldenburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Waldenburg.
Geschichte
In Waldenburg bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Waldenburg. Das königlich preußische Amtsgericht Waldenburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Waldenburg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Waldenburg ohne den Teil, der den Amtsgerichten Friedland in Niederschlesien, Freiburg in Schlesien, Gottesberg und Niederwüstegiersdorf zugeordnet war.[1] Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Am Amtsgericht wurde eine Strafkammer gebildet.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Waldenburg. Unter polnischer Verwaltung entstand der Sąd Rejonowy w Wałbrzychu.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online