Amtsgericht Friedland in Niederschlesien
Das Amtsgericht Friedland in Niederschlesien war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Friedland in Niederschlesien.
Geschichte
In Friedland in Niederschlesien bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Friedland in Niederschlesien des Kreisgerichtes Waldenburg. Das königlich preußische Amtsgericht Friedland in Niederschlesien wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Friedland in Niederschlesien. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Waldenburg den Stadtbezirk Friedland und die Amtsbezirke Alt-Friedland, Görbersdorf und die Gemeindebezirke Reimswaldau und Lang-Waltersdorf aus dem Amtsbezirk Lang-Waltersdorf.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Friedland in Niederschlesien.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online