Amtsgericht Niederwüstegiersdorf

Das Amtsgericht Niederwüstegiersdorf war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Niederwüstegiersdorf.

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Niederwüstegiersdorf wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Niederwüstegiersdorf. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Waldenburg die Amtsbezirke Donnerau, Hohe Eule, Hornschloß, Niederwüstegiersdorf, Oberwüstegiersdorf, Ober-Rudolphswaldau, Tannhausen, Wolfsberg, Wüstewaltersdorf und Teile der Amtsbezirke Charlottenbrunn und Hausdorf.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Niederwüstegiersdorf.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online