Amtsgericht Zobten

Das Amtsgericht Zobten war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Zobten.

Geschichte

In Zobten bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Zobten des Kreisgerichtes Schweidnitz. Das königlich preußische Amtsgericht Zobten wurde zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Freiburg in Schlesien. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Schweidnitz den Stadtbezirk Zobten und die Amtsbezirke Berghof, Floriansdorf, Gorkau, Groß Mohnau, Qualkau, Queitsch, Rogau, Rosenthal, Striegelmühle, Wernersdorf und Zobtenberg. Aus dem Kreis Nimptsch die Amtsbezirke Carlsdorf, Dankwitz, Jordansmühl, Rankau, Schwentnig, Stein, Groß-Tinz und Wilschkowitz.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Zobten.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online