Friedensgerichte in der Stadt Köln
Für die Stadt Köln waren am französischen linken Rheinufer fünf und später vier und in der preußischen Rheinprovinz zwei Friedensgerichte eingerichtet.
Geschichte
In Frankreich
1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. Je Kanton sollte hierbei ein Friedensgericht für die Rechtsprechung entstehen. In Köln entstand der Kanton Köln im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung. Dieser umfasste die gesamte Stadt Köln. Dies war für ein französisches Friedensgericht zu groß, daher wurden in Köln fünf Friedensgerichte eingerichtet. Mit dem Arrêté du Commissaire du Gouvernement, portant réduction du nombre des justices de paix de la ville de Cologne vom 18. September 1801 wurde die Zahl der Friedensgerichte zum 23. September 1801 auf vier reduziert.[1] Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Brühl Teil von Preußen. Hierbei blieb die Gerichtsorganisation grundsätzlich bestehen. Weiterhin waren die Kölner Friedensgerichten dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, das allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt, und das Landgericht Köln war nun für die Kölner Friedensgerichte zuständig. Diese wurden auf zwei reduziert und erhielten einen neuen Zuschnitt.[2]
Zu dem Gerichtsbezirk des Friedensgericht Köln I gehörten 1843 die die 1. und die 6. Polizeisektion ganz und die 2. und 5. Polizeidirektion zum Teil. Dem Friedensgericht Köln II waren der Rest der 2. und 5. Polizeidirektion sowie die 3. und 4. Polizeisektion ganz zugeordnet. Ebenfalls in der Stadt Köln hatten die Friedensgerichte Köln III und Köln IV ihren Sitz, die für den Landkreis Köln zuständig waren.[3]
1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im gesamten Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Köln I und II aufgehoben und das Amtsgericht Köln an seiner Stelle geschaffen.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Dieter Strauch: Rheinische Gerichte einst und jetzt, 2019, S. 3, Digitalisat.
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat