Friedensgericht Köln IV

Das Friedensgericht Weiden, später Friedensgericht Köln IV, war ein Friedensgericht am französischen linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz Weiden, später in Köln.

Geschichte

In Frankreich

1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Weiden entstand der Kanton Weiden im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Weiden für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln. Sein Sprengel entsprach dem des Kantons, umfasste also die Mairien Efferen, Frechen, Freimersdorf, Longerich, Lövenich, Müngersdorf und Pulheim.

In Preußen

Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Weiden Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Landkreis Köln), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Weiden dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, das allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt, und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Weiden zuständig, das nun als Friedensgericht Köln IV bezeichnet wurde und einen neuen Zuschnitt erhielt.[1]

Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Deutz, Freimersdorf, Longerich, Lövenich, Müngersdorf, Pulheim, Stommeln und Worringen.[2] 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Köln IV aufgehoben und das Amtsgericht Köln an seiner Stelle geschaffen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
  2. Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat