Friedensgericht Kerpen
Das Friedensgericht Kerpen war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Kerpen.
Geschichte
In Frankreich
1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Kerpen entstand der Kanton Kerpen im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Kerpen für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Kerpen Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Bergheim), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Kerpen dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Kerpen zuständig.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die die Bürgermeistereien Blatzheim, Buir, Heppendorf, Kerpen, Sindorf und Türnich.[2]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Kerpen aufgehoben und das Amtsgericht Kerpen an seiner Stelle geschaffen.[3]
Gebäude
Von 1842 bis 1844 wurde das Gebäude Stiftsstraße 8 als Rathaus der Gemeinde Kerpen erbaut. Hier fand auch das Friedensgericht seinen Sitz. Heute wird das Haus vom Stadtarchiv genutzt.[4] Das Gebäude steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.
Siehe auch
- Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers
- Gerichte in der Rheinprovinz
- Liste der Baudenkmäler in Kerpen (Stadtkern)
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat
- ↑ Stadtarchiv Kerpen