Friedensgericht Bergheim
Das Friedensgericht Bergheim war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Bergheim.
Geschichte
In Frankreich
1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Bergheim entstand der Kanton Bergheim im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Bergheim für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Bergheim Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Bergheim), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Bergheim dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Bergheim zuständig.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die die Bürgermeistereien Bergheim, Bedburg, Caster, Esch Hüchelhoven, Königshoven, Paffendorf und Pütz.[2]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Bergheim aufgehoben und das Amtsgericht Bergheim an seiner Stelle geschaffen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat