Friedensgericht Mülheim
Das Friedensgericht Mülheim war ein Friedensgericht im Großherzogtum Berg und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Mülheim am Rhein.
Geschichte
Im Großherzogtum Berg
1811 wurde die Rechtsprechung im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild neu geordnet. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Mülheim entstand der Kanton Mülheim im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Mülheim für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Mülheim am Rhein. Für die weitere Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Mülheim Teil des Generalgouvernements Berg. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Mülheim am Rhein), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Mülheim dem Tribunal erster Instanz Mülheim am Rhein nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Mülheim zuständig.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Heumar, Merheim, Mülheim und Wahn.[2]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Mülheim aufgehoben und das Amtsgericht Mülheim am Rhein an seiner Stelle geschaffen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat