Friedensgericht Lindlar

Das Friedensgericht Lindlar war ein Friedensgericht im Großherzogtum Berg und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Lindlar.

Geschichte

Für die Vorgeschichte siehe Amtsgericht Lindlar#Geschichte des Lindlarer Gerichtes.

Im Großherzogtum Berg

1811 wurde die Rechtsprechung im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild neu geordnet. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Lindlar entstand der Kanton Lindlar im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Lindlar für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Mülheim am Rhein. Für die weitere Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg.

In Preußen

Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Homburg Teil des Generalgouvernements Berg. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Wipperfürth), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Lindlar dem Tribunal erster Instanz Mülheim am Rhein nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Lindlar zuständig.[1]

Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Engelskirchen und Lindlar.[2]

Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Lindlar aufgehoben und das Amtsgericht Lindlar an seiner Stelle geschaffen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
  2. Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat