Friedensgericht Köln III
Das Friedensgericht Brühl, später Friedensgericht Köln III, war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz Brühl, später in Köln.
Geschichte
In Frankreich
1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Brühl entstand der Kanton Brühl im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Brühl für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln. Sein Sprengel entsprach dem des Kantons, umfasste also die Mairien Brühl, Hersel, Hürth, Rondorf, Sechtem und Waldorf.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Brühl Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Landkreis Köln), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Brühl dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Brühl zuständig, welches nun als Friedensgericht Köln III bezeichnet wurde und einen neuen Zuschnitt erhielt.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Brühl, Efferen, Frechen, Hürth und Rondorf.[2]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Köln III aufgehoben und das Amtsgericht Köln an seiner Stelle geschaffen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat