Landgericht Trier

Das Landgericht Trier ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Trier.

Instanzenzug

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich. Dem Landgericht Trier ist das Oberlandesgericht Koblenz übergeordnet.

Geschichte

1820–1879

Bereits in der Franzosenzeit bestand mit dem Appellationsgericht Trier ein Mittelgericht in Trier. Das Landgericht in Trier besteht seit dem 1. August 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Trier waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:

Friedensgericht Sitz
Friedensgericht Bernkastel Bernkastel
Friedensgericht Bitburg Bitburg
Friedensgericht Daun Daun
Friedensgericht Dudeldorf Dudeldorf
Friedensgericht Hermeskeil Hermeskeil
Friedensgericht Hillesheim Hillesheim
Friedensgericht Manderscheid Manderscheid
Friedensgericht Merzig Merzig
Friedensgericht Neuerburg Neuerburg
Friedensgericht Neumagen Neumagen
Friedensgericht Perl Perl
Friedensgericht Prüm Prüm
Friedensgericht Rhaunen Rhaunen
Friedensgericht Saarburg Saarburg
Friedensgericht Schweich Schweich
Friedensgericht Trier I Trier
Friedensgericht Trier II Trier
Friedensgericht Wadern Wadern
Friedensgericht Waxweiler Waxweiler
Friedensgericht Wittlich Wittlich

Hinzu kamen 1820 noch die folgenden Friedensgerichte, die aber 1835 dem dann neu gegründeten Landgericht Saarbrücken zugeordnet wurde:

Friedensgericht Sitz
Friedensgericht Baumholder Baumholder
Friedensgericht Grumbach Grumbach
Friedensgericht St. Johann St. Johann
Friedensgericht Lebach Lebach
Friedensgericht Ottweiler Ottweiler
Friedensgericht Saarlouis Saarlouis
Friedensgericht Tholey Tholey
Friedensgericht Wallerfangen Wallerfangen
Friedensgericht St. Wendel St. Wendel

[1]

Von 1828 bis 1835 war Ernst Schiller, der Sohn Friedrich Schillers, Landgerichtsrat in Trier.

Seit 1879

Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Trier in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt.

Das königlich preußische Landgericht Trier wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die Kreise Bernkastel, Bitburg, Daun, Merzig, Prüm, Saarburg, Stadtkreis Trier, Landkreis Trier und Wittlich zuständig.[2] Ihm waren folgende 16 Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Bernkastel Bernkastel Kreis Bernkastel ohne den Teil der den Amtsgerichten Neumagen und Rhaunen zugeordnet war
Amtsgericht Bitburg Bitburg Kreis Bitburg ohne den Teil der dem Amtsgericht Neuerburg zugeordnet war
Amtsgericht Daun Daun Kreis Daun ohne den Teil der dem Amtsgericht Hillesheim zugeordnet war
Amtsgericht Hermeskeil Hermeskeil Aus dem Landkreis Trier die Bürgermeistereien Bürgermeisterei Beuren, Bürgermeisterei Farschweiler, Bürgermeisterei Hermeskeil, Bürgermeisterei Kell und Bürgermeisterei Otzenhausen
Amtsgericht Hillesheim Castellaun Aus dem Kreis Daun die Bürgermeisterei Gerolstein, Bürgermeisterei Hillesheim, Bürgermeisterei Kerpen, Bürgermeisterei Lissendorf und Bürgermeisterei Rockeskyll
Amtsgericht Merzig Merzig Kreis Merzig ohne den Teil der dem Amtsgericht Wadern zugeordnet war
Amtsgericht Neuerburg Neuerburg Aus dem Kreis Bitburg die Bürgermeistereien Körperich, Mettendorf, Neuerburg (Stadt), Neuerburg (Land), Nusbaum und die Bürgermeisterei Baustert ohne die Gemeindebezirke Brecht, Ernzen, Feilsdorf, Hermesdorf, Mülbach, Oberweis, Stockem und Wißmannsdorf
Amtsgericht Neumagen Neumagen Aus dem Kreis Bernkastel die Bürgermeistereien Neumagen, Thalfang, Talling und aus der Bürgermeisterei Mohrbach die Gemeindebezirke Elzerath, Haag, Heinzerath, Hunolstein, Merschbach, Merscheid und Weiperath und aus dem Landkreis Trier die Bürgermeistereien Heidenburg, Leiwen, Mehring und Trittenheim
Amtsgericht Perl Perl Aus dem Kreis Saarburg die Bürgermeistereien Orscholz, Perl, Sinz und Nennig
Amtsgericht Prüm Prüm Kreis Prüm ohne den Teil der dem Amtsgericht Warxweiler zugeordnet war
Amtsgericht Rhaunen Rhaunen Aus dem Kreis Bernkastel die Bürgermeisterei Wirschweiler, die Bürgermeisterei Morbach ohne den Teil der dem Amtsgericht Neumagen zugeordnet war und die Bürgermeisterei Rhaunen ohne den Gemeindebezirk Horbruch
Amtsgericht Saarburg Saarburg Kreis Saarburg ohne den Teil der dem Amtsgericht Perl zugeordnet war
Amtsgericht Trier Trier Stadtkreis Trier und Landkreis Trier außer den Teilen, die den Amtsgerichten Hermeskeil und Neumagen zugeordnet waren
Amtsgericht Wadern Wadern Aus dem Kreis Merzig die Bürgermeisterei Wadern, die Bürgermeisterei Weiskirchen und aus der Bürgermeisterei Losheim die Gemeindebezirke Bergen, Losheim, Niederlosheim, Scheiden und Waldhölzbach
Amtsgericht Waxweiler Waxweiler Aus dem Kreis Prüm die Bürgermeistereien Arzweiler, Burbach, Daleiden, Dasburg, Dingdorf, Eschfeld, Habscheid, Harspelt, Leidenborn, Lichtenborn, Lünebach, Olmscheid, Pronsfeld und Waxweiler
Amtsgericht Wittlich Wittlich Kreis Wittlich

[3]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 349.175 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und neun Richter tätig.[4]

Ausgliederung des Saargebietes

In Folge des verlorenen Ersten Weltkriegs wurde das Saargebiet 1919 vom Deutschen Reich abgetrennt. Damit wurde auch das Amtsgericht Merzig aus dem Sprengel des Landgerichtes Trier abgetrennt und dem Landgericht Saarbrücken zugeordnet (siehe: Gerichtsorganisation im Saargebiet). Nach der Saarabstimmung kehrte das Saargebiet zum Reich zurück.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Im Jahre 1944 wurde das Gerichtsgebäude durch Bombenangriffe zerstört. Mit dem Einmarsch der britischen Truppen am Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Landgericht vorübergehend abgeschafft. Doch schon im Dezember 1945 wurde es wiedereröffnet. Es war nun dem Oberlandesgericht Koblenz zugeordnet.

Im Jahre 1954 wurde der Neubau an der gleichen Stelle wie das ehemalige Gebäude in Betrieb genommen. Im Jahre 1966 wurde er erweitert und modernisiert. Zwischen 2004 und 2006 folgte eine erneute umfassende Sanierung.[5]

Bekannte Richter

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175–176, online
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 562 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 415 online
  5. Geschichtliches (Memento des Originals vom 18. Februar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justiz.rlp.de

Koordinaten: 49° 45′ 27″ N, 6° 38′ 14,9″ O