Amtsgericht Hillesheim
Das Amtsgericht Hillesheim war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Hillesheim.
Geschichte
In Hillesheim bestand von 1820 bis 1879 das preußische Friedensgericht Hillesheim. Das königlich preußische Amtsgericht Hillesheim wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Trier im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Hillesheim. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Daun die Bürgermeisterei Gerolstein, Bürgermeisterei Hillesheim, Bürgermeisterei Kerpen, Bürgermeisterei Lissendorf und Bürgermeisterei Rockeskyll.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Gerolstein gehalten.[2]
Mit dem 1. Landesgesetz über Verwaltungsvereinfachung wurden kleine Amtsgerichte mit nur einem Richter geschlossen und zu größeren Einheiten zusammengelegt. Das Amtsgericht Hillesheim wurde daher 1966 geschlossen und das Amtsgericht Daun übernahm dessen Sprengel.
Gerichtsgebäude
Das ehemalige Königliche Amtsgericht ist ein neugotisches Gebäude, angeblich von 1868/78, rückwärtig erweitert. Das Gebäude Kölner Straße 10 steht unter Denkmalschutz.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 562, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 415 online
- ↑ Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Vulkaneifel (PDF; 4,6 MB). Mainz 2023.
Koordinaten: 50° 17′ 34,8″ N, 6° 40′ 21″ O