Goe auf der Hamel
Die Goe auf der Hamel war seit dem Frühmittelalter ein Gogerichtsbezirk bzw. Untergau des altsächsisch-engernschen Tilithigaus (Gau = lateinisch pagus) beiderseits des Flusses Hamel im Nordosten Hamelns.[1][Anm. 1] Der Sitz des Gografen für den Gogerichtsbezirk „up der Hamel“ war in Groß Hilligsfeld.
Beschreibung
Zur Goe auf der Hamel zählten ursprünglich im Frühmittelalter die Dörfer Afferde, Behrensen, Diedersen mit der Dorfwüstung Dadersen (Dadersen lag zwischen Diedersen und Bisperode), Flegessen, Hachmühlen, Hasperde, Groß Hilligsfeld, Klein Hilligsfeld, Holtensen (bei Hameln), Rohrsen, Unsen, Wehrbergen und Welliehausen.[2] Allerdings änderte sich vom Spätmittelalter bis in die Zeitstellung der Neueren Geschichte mehrfach der Zuschnitt des altsächsisch-engernschen Gogerichtsbezirks auf der Hamel, bedingt durch territoriale Teilungen mit der Bildung neuer Herrschaftsgebiete.[3] Verschiedene historische Urkunden und Karten der Teritorialherrschaften geben darüber Auskunft, wie folgt:
- Im Frühmittelalter gehörte die Goe auf der Hamel insgesamt kirchenrechtlich zum Bistum Minden.
- Anfang des 13. Jahrhunderts begannen im Gebiet der Goe auf der Hamel die Grafen von Hallermunt, ihre Grafschaft aufzubauen.[4][5] Zu ihrem Territorium gehörte seit 1248 wahrscheinlich auch die Goe Pattensen, Gestorf, Eldagsen. Seit 1260 gehörte ihnen zudem die Goe auf der Hamel.[6] Im Lehnsregister des Bischofs Gottfried von Minden (Graf von Waldeck, 1304–1324) hatte der Edelherr Conrad von Arnhe(i)m, dessen Stammsitz in der Nachfolge der gräflichen Uradelsfamilie von Holthusen der Adelshof in Holtensen war, u. a. Lehen in Afferde, Diedersen und Holthusen, und die Grafen von Spiegelberg hatten u. a. Lehen in Flegessen, Hachmühlen und Holthusen.[7][8]
- In der Karte „Die Vogteien Lauenrode und Hallermunt um 1300“[9] hatte der Gogerichtsbezirk der Goe auf der Hamel beinahe die doppelte Größe gegenüber dem Zuschnitt im Frühmittelalter und umfasste zusätzlich die nördlich des Süntel gelegenen Dörfer Bakede, Beber, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Hamelspringe, Luttringhausen, Münder und Nettelrede und die südlich des Nesselberges und nördlich des Ith gelegenen Dörfer Altenhagen, Bäntorf, Brünnighausen und Koppenbrügge, sowie Hastenbeck und das links der Weser gelegene Dorf Ohr (bei Emmerthal).
- In der Karte „Hallermunt - Springe um 1425“ gehörten die Dörfer nördlich des Süntel (einschließlich Münder), sowie Bäntorf und Koppenbrügge südlich des Nesselberges nicht mehr zum Gogerichtsbezirk.[10] Der Forstwissenschaftler August Seidensticker schreibt, dass die Grafen von Spiegelberg zu dieser Zeit im Besitz der Ostermark waren.[11][Anm. 3]
- In der Karte „Die Großvogtei Calenberg um 1550“ zählten die Dörfer Bakede, Beber, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Hamelspringe, Luttringhausen und Nettelrede nördlich des Süntel nicht mehr zum Bezirk der Goe auf der Hamel, wohl aber Münder.
- 1565 gehörten die Ortschaften Holtensen und Wehrbergen vorübergehend zur Fischbecker Mark.[12]
- Von 1594 ist ein Ortsverzeichnis der Goe vorhanden. Im Huldigungsregister von 1613 und in den Ortsverzeichnissen von 1634 und 1645 wurden Holtensen und Unsen als ein Dorf bezeichnet.[13]
- 1633 gehörte die Ortschaft Ohr zur Goe auf der Hamel, während Groß Hilligsfeld und Klein Hilligsfeld an das Haus Hastenbeck kamen und Hachmühlen, Hasperde, Flegessen, Holtensen, Unsen und Welliehausen an die von Eddingerode kamen.[14]
- In der Karte „Das Amt Springe um 1675“ gehörten Hastenbeck, Ohr und Wehrbergen nicht mehr zum Amt Springe, sondern zum Amt Hastenbeck. Das frühmittelalterliche Gebiet des Gogerichtsbezirks auf der Hamel (ohne Wehrbergen, aber mit Klein Süntel) machte in dieser Zeitstellung die südwestliche Hälfte des Amtes Springe aus.[15]
- 1756/1760 fehlte das Dorf Diedersen in der Aufstellung des „Amtes Springe zur Goe auf der Hamel wegen der Verlustermittlung durch die Ereignisse des Siebenjährigen Kriegs“. Es zählte in dieser Zeitstellung wohl nicht mehr zur Goe auf der Hamel.[16]
Die Ostermark
In den ersten Jahrhunderten n. Chr. war das Gebiet der Goe auf der Hamel nach Auffassung der Siedlungsforschung noch weitgehend bewaldet. Die Ostermark geht auf die Gründung der „-hausen“-Orte in der Zeit vom 6. bis 8. Jahrhundert zurück, die Waldrodungsorte waren und ihre Flure und Waldgebiete als Marken zur gemeinsamen Nutzung festgelegt hatten.[Anm. 2] Diese „-hausen“-Orte wurden im Frühmittelalter häufig in zweitrangiger Siedlungslage angelegt.[17]
Die Urgenossen in der Ostermark besaßen nach altem, mündlich überlieferten germanischen Gewohnheitsrecht die sog. „Erbaxt“ bzw. den freien Holzhieb.[18] Die älteste schriftliche Erwähnung des Namens „Ostermark“ erfolgte in der Urkunde des Propstes Gerhard bzw. der Priorin Elisabeth des Klosters St. Marien in Egstorf vom 13. Februar 1362.[19]
Zur Ostermark,[Anm. 6] aus der die „Eingesessenen“ Holz, Sand und Mergel holen und in die sie ihr Vieh zur Waldhude treiben konnten, gehörten in der Goe auf der Hamel folgende Waldgebiete:
- Afferdesches Holz
- Behrenser Eichholz
- Diersser Holz
- Eichberg
- Katzenberg
- Lengenberg
- Schecken
- Schweineberg
- Süntel
- Wehrbergisches Holz
- Wirries oder Gerichtsblock mit Schiereichen[20]
- Kirchholz (ab 1592)
- Wedeler Holz (ab 1592)
- Rauher Kamp (ab 1753)
Seit dem Ende des Hochmittelalters bis in die Neuzeit veränderte sich der Zuschnitt der Goe auf der Hamel und der in diesem Gogerichtsbezirk liegenden Ostermark häufiger. Der Historiker Georg Schnath vermutete, dass die ehemals am Klüt südlich Hameln gelegene Siedlung Büren bzw. der dortige Wald ebenfalls zur Ostermark gehörte.[21]
Die ursprünglich unbeschränkten Rechte der Eingesessenen („erven“) wurden durch den Landesherrn und den Landadel zunehmend beschnitten. Den welfischen Herzögen standen in der gesamten Ostermark u. a. die hohe Jagd, die Viehmast und der Holzeinschlag zu. Der von ihnen nunmehr eingesetzte (nichtadelige) Gograf hatte die Aufsicht über die Ostermark.[22]
Seit dem 16. Jahrhundert wurden die Wälder der Ostermark zunehmend übernutzt, da die Anzahl der Nutzer der Ostermark zunahm und es noch keine nachhaltige Forstwirtschaft gab. Durch übermäßige Schweinemast in den Wäldern (Waldhude), Waldrodungen, übermäßigen Holzeinschlag und unzureichendes Nachpflanzen von Bäumen wurden große Waldbestände verwüstet bzw. zerstört, und es kam in der Folge zu gegenseitigen Klagen der Dörfer, zu Klagen der Sünteldörfer gegen die Stadt Hameln und zu Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Hameln und dem Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, so dass der Landesherr und die Landadelsfamilien in der Goe auf der Hamel zunehmend regulierend eingreifen mussten. Es kam in der Folge zu zahlreichen Verträgen und herrschaftlichen Anordnungen.
Es gab gehäuft Streitigkeiten über die Jagdrechte und den Jagdfrevel in den Waldgebieten sowie über Wildschäden auf den Äckern. Zudem beanspruchte der Landesherr zunehmend exklusive Jagdrechte für sich selbst. 1602 kam es wegen der Missachtung von Grenzen bzw. wegen strittiger Grenzen im Süntel bezüglich der herrschaftlichen (hohen) Jagd zu Streitigkeiten zwischen den Grafen von Schaumburg und den Herzögen von Braunschweig. Die Grenze zwischen beiden Herrschaftsgebieten wurde daraufhin 1648 auf der Kammlinie des Süntel von der Hohen Egge bis zum Hohenstein (neu) festgelegt.[23]
Der Dreißigjährige Krieg führte zu einer völligen „Holzverwüstung“ in der Ostermark.[24] 1703 war der Wald so heruntergewirtschaftet, dass nicht mehr genügend Brennholz geschlagen werden konnte.[25]
Die Grenzen der Ostermark wurden ursprünglich mit Gräben kenntlich gemacht. 1772 wurden sie zusätzlich mit Grenzsteinen gekennzeichnet.[26] An der Grenze zwischen dem Fürstentum Calenberg und der Grafschaft Schaumburg verlief in der Frühen Neuzeit die Schaumburger Landwehr, im Teilstück auf dem Lenge(n)berg auch „Herrschaftlicher Strang“ genannt.[27] Diese Grenzbefestigung aus dem 15. Jahrhundert, die rund um die Grafschaft Schaumburg existierte, verlief an der Grenze zur Goe auf der Hamel in Form von undurchdringlichem Buschwerk und eines Grabens vom Kamm des östlichen Teils des Süntel am westlichen Rand der Gemarkung von Welliehausen hinunter, weiter über die Pötzer Landwehr und über den Lenge(n)berg zur westlichen Grenze der Gemarkung von Wehrbergen bis in die Weser.[28][29]
Am 30. April 1824 wurde für die Fürstentümer Braunschweig, Calenberg, Göttingen, Grubenhagen und Hildesheim eine erste „Gemeinheitsteilungsordnung“ erlassen.[30] Der Verbund „Ostermark“ endete 1840 mit seiner Generalteilung. Diese wurde am 29. November 1843 in Hasperde vollzogen und am 21. November 1844 durch die Teilungskommission bestätigt.[31] Manfred Willeke datiert abweichend davon die Ostermarkteilung auf die Jahre 1837 und 1851.[32]
Nach den Agrarreformen und der Allodifikation Mitte des 19. Jahrhunderts (im Zeitraum von 1835 bis 1875) wurden die Rittergüter des niederen Landadels in der Goe auf der Hamel gegen eine Abfindung für den Lehnsherrn wieder in frei vererbbares Eigentum umgewandelt.
Das Goding
Ein Platz auf dem Eichberg südsüdöstlich von Klein Hilligsfeld war der Gerichtsort (auch Malstätte oder Mahlstätte genannt) der Goe auf der Hamel. Dort wurden Versammlungen aller Eingesessenen („Erven“) der Goe abgehalten, die einen „eigenen Rauch“ hatten und ihr Vieh auf die gemeine Weide (Allmende) trieben.[33] Es ist unklar, ob dort bereits in vorfränkischer Zeit germanische Thingversammlungen stattgefunden haben.[34] Das Gogericht fand bis um 1500 auf dem Eichberg statt und wurde anschließend in den Wiesblock, ein Waldgebiet zwischen Flegessen, Hachmühlen und Hasperde verlegt.[35]
Die Zuständigkeit des altsächsischen Godings war ursprünglich unbegrenzt. In der Thingversammlung auf dem Eichberg bei Klein Hilligsfeld waren das Gogericht und das Holting (Holzgericht) vereint.
Im Sachsenspiegel, dem ältesten Rechtsbuch des deutschen Mittelalters, heißt es über den Gografen in elbostfälischer Sprache: „it is der landlüde vri willkore dat se gogreve kese (wählen) to jerwelker ghaen dat eder to beschedener tid“ („zu jeder jähen Tat oder auf festgesetzte Zeit“).[36][Anm. 5] Die Gografen wurden demnach ursprünglich von den Eingesessenen der Goe demokratisch gewählt. Allerdings griffen die herrschenden Adelsfamilien zum Zeitpunkt des Erscheinens des Sachsenspiegels bereits erheblich in die Gerichts- und Verwaltungsprozesse in der Goe auf der Hamel ein. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert beschnitten der höhere Landadel und der Landesherr die Eingesessenen der Goe zunehmend in ihren Rechten, wie folgt:
- In den vorkarolingischen Thingversammlungen bis ca. Ende des 8. Jahrhunderts wurde die hohe und niedere Gerichtsbarkeit von der Versammlung der Markgenossen (Eingesessenen) noch selbst ausgeübt. Die hohe Gerichtsbarkeit im Gogericht/Goding wurde jedoch spätestens mit Beginn der Herrschaft des welfischen Landesherrn über die Goe auf der Hamel überwiegend von diesem beansprucht und fiel schließlich nahezu ausnahmslos in dessen Zuständigkeit.
- Am Holting der Goe auf der Hamel wurden von der Versammlung der Markgenossen (Eingesessenen) im Spätmittelalter und der Neuzeit Holz- und Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte an der Ostermark geregelt. Auch am Holting beanspruchten Grafen und Edelherren, wie z. B. die Herren von Brünnighausen als sog. „Obermärker“ (siehe auch Holzgraf), ab dem Spätmittelalter zunehmend die Entscheidungsgewalt für sich. Die Holzgrafenrechte am Holting fielen nach dem Aussterben regionaler Adelsdynastien in der männlichen Linie, bzw. nach der Veräußerung regionaler Grundherrschaften an die welfischen Landesherren zurück.[Anm. 8]
- 1711 schaffte das Kurfürstentum Braunschweig-Hannover per Dekret die Holzgerichte und den „Holzgrafen“ ab. An dessen Stelle wurde für die Goe auf der Hamel ein „reitender Förster“, ab 1745 „Oberförster“ genannt, durch die Regierung des Landesherrn ernannt.[Anm. 9]
- Erst mit der Generalteilung und der Teilung der Ostermark und der Gründung der Realverbände der Forstgenossenschaften Mitte des 19. Jahrhunderts gewannen die Forstinteressenten auf der lokalen Ebene die Rechte und Autonomie zur Nutzung der Forstgebiete zurück.
Die freien adligen Gografen
Die ersten (uradeligen) Gografen besaßen noch eine relative Autonomie gegenüber ihren Oberlehnsherren in ihrem Handeln in der Goe auf der Hamel. Folgende Gografen der Goe auf der Hamel sind namentlich bekannt:
- 1120/1140 (Gau-)Graf Theoderich von Holthusen, der Vertreter einer Uradelsfamilie war und einen Adelshof in Holtensen bei Hameln besaß[37][Anm. 7]. Sein Herrschaftsgebiet lag wohl zwischen Münder und Hameln, und er hatte als Gerichtsherr die beiden Dingstühle in Münder und Diedersen inne.
- 1231 Edelherr Heinrich von Hilligsfeld
- 1260 Edelherr (Holzgraf) Johann von Brünnighausen. Er war der letzte seines Geschlechts und übertrug dem Bistum Minden u. a. die Holzgrafschaft über sieben Kirchspiele/Dörfer zwischen Hameln und Münder „quod holtgravscap dictur de septem parochis inter Hamelen et Mundere[...]“.
- Das Bistum Minden verlehnte das Holzgrafenamt danach an die Grafen von Spiegelberg.[38]
- 1329 Knappe Hermann von Behrensen
- 1366 Helmich von Hastenbeck (zu Hilligsfeld)
Seit dem Ende des Mittelalters waren die Gografen der Goe auf der Hamel keine niederen Adligen mit Herrschaftsgebieten und Grundbesitz im Tilithigau mehr, sondern Beamte des Amtshauses Springe, die vom Landesherrn bestellt wurden. Hintergrund der Machtverschiebung in dieser Zeitstellung ist die stärker werdende Machtstellung der Welfen, die ihr Herzogtum Braunschweig-Lüneburg in das frühere sächsische Stammesgebiet Engern bis an die Weser und zum Teil noch weiter nach Westen ausdehnen und vergrößern konnten. Damit gelang dem Uradelsgeschlecht der Welfen in etwa die räumliche Wiederherstellung des alten welfischen Herzogtums Heinrichs des Löwen.
Die Herrschaft des welfischen Landesherrn über die Goe auf der Hamel
Der Historiker Werner Spieß liefert in seinem Buch u. a. eine Karte des Amtes Calenberg um 1425, s. o.[39] Diese zeigt die Orte und Gemarkungen, die zum Ende des Spätmittelalters zum Gogerichtsbezirk auf der Hamel gehörten. 1434 zerstörte Herzog Wilhelm von Braunschweig-Calenberg das Schloss Hachmühlen, das den Grafen von Spiegelberg gehörte. Dadurch fielen auch alle Rechte an der Ostermark an das Haus Braunschweig. Die auch weiter tätigen freien Gografen/Holzgrafen waren seit dieser Zeit kaum noch von Bedeutung.[Anm. 8] Der welfische Calenberger Herzog löste vielmehr die aus alter germanischer Zeit stammende freie Gerichtsbarkeit auf und übte mit seinem Amt Springe fortan die Landesherrschaft und Aufsicht über die Goe auf der Hamel aus. In Hachmühlen wurde nach der Zerstörung des Spiegelberger Schlosses eine herrschaftliche Zehntscheune errichtet.[40]
Von 1537 bis 1586 wurde die Goe als „Vogtei up der Hamel“ im Herzogtum Calenberg geführt, deren Einkünfte unter den Einnahmen des Schlosses Calenberg gebucht wurden.[41] 1586 teilte Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel auch das Dorf Holtensen (bei Hameln) dem Amt Springe zu. 1587 ließ das Amt Springe ein Erbregister aufstellen.[42] Der Herzog setzte seit dieser Zeitstellung folgende Beamte des Amtshauses Springe als Gografen ein:
- 1558–1589 Bernd und Johann Sothe
- 1589–1593 Otto Westrumb
- 1634 Johann Otto Westrum
- 1647 Gograf Holtensen in Gross Hilligsfeld
- 1704 Philipp Winzenburg
- 1779–1797 Gograf Winckel
- 1802–1827 Johann Friedrich Comperl in Rohrsen
- 1830–1842 C. L. Meyer (zunächst in Hilligsfeld, dann in Hachmühlen)
- 1852 A. W. Prösch (letzter Gograf, in Hachmühlen)[43]
Vom 9. Juni 1661 bis zum Jahr 1775 waren die Untertanen der Goe auf der Hamel (Amt Springe) dem Herzog von Braunschweig zu Abgaben des Zehnten sowie zu Hand- und Spanndiensten auf dem Vorwerk Dahle an der Deisterpforte verpflichtet, das bereits im Jahr 1536 entstanden war.[44] Zum sog. Herrendienst der Untertanen gehörten landwirtschaftliche Verrichtungen wie Gras und Korn mähen, Korn binden, Korn fahren, Holz fahren, Pflügen, Eggen, Heu einfahren und Stroh laden.[45]
Literatur
- Bernhard Engelke: Die Grenzen, Gaue, Gerichte und Archidiakonate der älteren Diözese Minden. In: Hannoversche Geschichtsblätter, Band 4, 1937.
- Ludwig Fricke: Dorfchronik von Welliehausen, Druck- und Verlagshaus J. C. Erhardt, Springe, 2002.
- Jakob Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer und Weistümer, 2. Ausgabe, 1854, Nr. 43: „Die drei Süntelmarkgenossenschaften“.
- Ludwig August Theodor Holscher: Beschreibung des vormaligen Bisthums Minden nach seinen Grenzen, Archidiakonaten, Gauen und alten Gerichten, Münster, 1877.
- Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel. Eine siedlungsgeschichtliche Untersuchung. Rinteln, 1968, S. 118.
- Wolfgang Laur: Goding und Gogericht in Holstein und Niedersachsen. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Band 111, 1994, S. 536–549.
- Eike von Repgow (1220–1235): Sachsenspiegel, mit Glossenauszügen, aus der Handschriftendatenbank der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, in: Mamoun Fansa (Hrsg.): Der sassen speyghel, Sachsenspiegel-Recht-Alltag, Band 2, Oldenburg, S. 143–153.
- Werner Spieß: Die Großvogtei Calenberg, Göttingen, 1933.
- Kurt Wagner: Chronik der Gemeinde Holtensen, 1972.
- Manfred Willeke: 175 Jahre Realverband Forstgenossenschaft Holtensen, Forstgenossenschaft Holtensen (Hrsg.), 1. Auflage. Hameln, 2019, ISBN 978-3-00-061843-7.
- Stephan Alexander Würdtwein: Subsidia diplomatica ad selecta juris ecclesiastici Germaniae et historiarum capita elucidanda VI. Heidelberg 1772–1775. Frankfurt, 1969, S. 327, 329.
Einzelnachweise
- ↑ Bernhard Engelke: Die Grenzen, Gaue, Gerichte und Archidiakonate der älteren Diözese Minden. In: Hannoversche Geschichtsblätter. Band 4, 1937, OCLC 247648408.
- ↑ Ludwig Fricke: Dorfchronik von Welliehausen. Druck- und Verlagshaus J. C. Erhardt GmbH, Springe Februar 2002, S. 18–22.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 37.
- ↑ Werner Spieß: Die Großvogtei Calenberg. Göttingen 1933.
- ↑ Werner Spieß war Historiker und befasste sich in seinem Werk „Die Grossvogtei Calenberg“ von 1933 u. a. mit der Goe auf der Hamel.
- ↑ Ludwig August Theodor Holscher: Beschreibung des vormaligen Bisthums Minden nach seinen Grenzen, Archidiakonaten, Gauen und alten Gerichten. Münster 1877.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 16.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 65; zit. Heinrich Niclas: Chronik von Flegessen, 1958, S. 140.
- ↑ Christina Ricke: Wehrbergen im Wandel der Zeit. Stadt Hameln (Hrsg.), Hameln, 1990, S. 11; zit. Spieß, 1933.
- ↑ Christina Ricke, 1990, S. 13; zit. Spieß 1933.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 65; zit. August Seidensticker: Wirtschafts-Geschichte der norddeutschen Forste, 1896, S. 353.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 25; zit. Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel, 1968, S. 55 und Friedrich Kölling: Die Süntelwaldgenossenschaft, 1962, S. 22.
- ↑ Kurt Wagner, 1972, S. 4; zit. Clb. Urkunden 22 x 59.
- ↑ Manfred Willeke, 175 Jahre Realverband Forstgenossenschaft Holtensen im Landkreis Hameln-Pyrmont, Hameln, 2019, S. 37.
- ↑ Christina Ricke, 1990, S. 14; zit. Spieß, 1933.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 44; zit. Staatsarchiv Hannover, Hann. 74 Springe Nr. 475.
- ↑ Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel. Eine siedlungsgeschichtliche Untersuchung. Rinteln, 1968, S. 118.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 134 f.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 135; zit. Otto Meinardus, UB Hameln I. Nr. 526; siehe auch Rudolf Feige, Moritz Oppermann, Hermann Lübbers: Heimatchronik des Kreises Hameln-Pyrmont, 1961, S. 160.
- ↑ Ludwig Fricke, 2002, S. 206; zit. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 74 VIII. 6a Nr. 2.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 18; zit. Georg Schnath: Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg, 1922, S. 56 und 63.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 34; zit. Ludwig Fricke, 2002, S. 114 f.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 39 und 140; zit. Friedrich Kölling, 1962, S. 13.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 36, zit. Helga Knoke, 1968, S. 56.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 41; zit. Wilhelm Freimann: Ortschronik von Unsen, Manuskript, 1973, S. 5.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 145.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 344.
- ↑ Siehe Welliehausen.
- ↑ Ekkehard Wassermann: Landwehren in Schaumburg, Verlag für Regionalgeschichte ein Imprint von Aschendorff Verlag GmbH & Co KG, 2016, ISBN 978-3-7395-1001-9; Ekkehard Wassermann zitiert Cyriacus von Spangenberg: Chronic der Graffschafft Schawenburg, von 1614.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 54; zit. F. Hamm: Naturkundliche Chronik Nordwestdeutschlands, 1976, S. 132.
- ↑ Ludwig Fricke, 2002, S. 17.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 158 ff.; zit. Staatsarchiv Hannover, Hann. 88A Nr. 2850.
- ↑ Wolfgang Laur: Goding und Gogericht in Holstein und Niedersachsen. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung. Band 111, 1994, S. 536–549.
- ↑ Siehe Thing.
- ↑ Ludwig Fricke, 2002.
- ↑ Eike von Repgow (1220–1235). Sachsenspiegel, mit Glossenauszügen, aus der Handschriftendatenbank der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, in: Mamoun Fansa (Hrsg.): Der sassen speyghel, Sachsenspiegel-Recht-Alltag, Band 2, Oldenburg, 1995, S. 143–153.
- ↑ Stephan Alexander Würdtwein: Subsidia diplomatica ad selecta juris ecclesiastici Germaniae et historiarum capita elucidanda VI. Heidelberg 1772–1775. Frankfurt, 1969, S. 327, 329.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 15 f.; zit. Westfälisches UB VI. Nr. 728. Siehe auch Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel, Rinteln, 1968, S. 54.
- ↑ Werner Spieß: Die Großvogtei Calenberg. Göttingen 1933.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 19 f.
- ↑ Kurt Wagner, 1972, S. 4.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 31; zit. Staatsarchiv Hannover, Hann. 74 Amt Springe Nr. 6.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 14 f.; vgl. Ludwig Fricke, 2002, S. 20.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 39; zit. Ludwig Fricke: Dorfchronik von Welliehausen, 2002, S. 67 f., S. 71, S. 73–80, S. 87 ff. und S. 98.
- ↑ Manfred Willeke, 2019, S. 39; zit. Ludwig Fricke, 2002, S. 67 f., 71, 73–80, 87 ff. und 98.
Anmerkungen
- Nach Kurt Wagner (Chronik der Gemeinde Holtensen, 1972, S. 2) erwähnt eine Urkunde von 1328 bei Meinardus, Hamelner Urkundenbuch, Bd. 1, den „Hämelschen Go“, wo eine „Richte to Hamelen“ gehalten wurde, bei der „Hermann von Behrensen de Gogreve was“. 1336 nennt eine Urkunde (Hamelner Urkundenbuch, Nr. 555) den „Helmich von Hastenbeke gogreve in den veste to Hyllingesvelde.“ Manfred Willeke (175 Jahre Realverband Forstgenossenschaft Holtensen, 2019, S. 18) nennt abweichend davon die Jahreszahl 1366; hier muss es bei einem der beiden Autoren zu einem Übertragungsfehler gekommen sein. 1647 gab es nach Kurt Wagner noch einen Gografen aus Holtensen.
- Manfred Willeke, 2019, S. 125 f.; zit. Jakob Grimm: „Die drei Süntelmarkgenossenschaften“, in: Deutsche Rechtsaltertümer und Weistümer, 2. Ausgabe, 1854, Nr. 43. Jakob Grimm schrieb: „Die Mark bedeutet ursprünglich Grenze. Die natürliche älteste Grenze war der Wald. Der Name übertrug sich auf den gemeinsamen Wald. Zur Mark gehörte nicht nur der Wald, sondern auch Viehtriften und Hude im Wald, Wild, Vögel und Bienen. Die meisten großen Waldungen sind früher Markengut gewesen. [...] Jeder volle Markgenosse hatte freies Bau- und Brennholz. [...] Die Holtting wurde jährlich abgehalten. Sie stellte das Markrecht fest und überlieferte es. Sie urteilten über Verletzungen des Rechtes und konnten Rechtsbrecher aus der Mark verweisen!“
- In einer Urkunde von 1532 beleibzüchtigte Graf Friedrich zu Spiegelberg-Pyrmont seine Frau Anna mit „[...] aller rechtigkeit over de Ostermarke[...]“.
- Dieser Waldstreifen im Forstort Lenge(n)berg, der im Westen an den Fischbecker Stiftswald und im Osten an den Hamelner Stadtwald und die Forstgenossenschaft Holtensen grenzt, ist seit dem Jahr 2005 Privatwald.
- Der Sachsenspiegel beschreibt in elbostfälischer Sprache das bis ins 13. Jahrhundert n. Chr. mündlich tradierte altsächsische Recht; jedoch gab es in den drei sächsischen Stammesgebieten zum Teil unterschiedliche Rechtsnormen.
- Der Name Ostermark leite sich nach Manfred Willeke (2019, S. 134) von der geografischen Lage ab, da diese Sünteler Holzmark am östlichsten von allen liege. Sie gehe auf das 6. bis 8. Jahrhundert zurück.
- Carl Wilhelm Wippermann erwähnt, dass ein „placitum comitis Theoderici de Holthusen in villa munere“ existierte, welches etwa sieben Parochien (Amtsbezirke eines Pfarrers) zwischen Münder und Hameln umfasst haben mag. Carl Wilhelm Wippermann: Regesta Schaumburgensia. Die gedruckten Urkunden der Grafschaft Schaumburg in wörtlichen Auszügen zusammengestellt, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, J. J. Bohne, Kassel, 1853, Fünftes Supplement, S. 13.
- Aus dem Calenberger Amtsregister läßt sich klar entnehmen, daß die Ostermark und das Holz-/Gografenamt seit 1434 Eigentum des Herzogs zu Braunschweig-Calenberg war, siehe Manfred Willeke, 2019, S. 26; zit. Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel, 1968, S. 55.
- Heute würde man einen Menschen mit einer ähnlichen Funktion „Leiter eines Forstamtes“ nennen.